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Jeschurun · 1864-03-01 · Heft 6 (März 1864) · p. 194

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Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 6 (März 1864)
Article
Zum Kompert'schen Preßprocesse
Date
1864-03-01
Page
194 (sequence 6)
Language
German
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194 Zum Kompert'schen Preßprozeß. bestrebungen der Gegenwart datiren erst ans dem zweiten Dezennium des gegenwärtigen Jahrhunderts, in welchem der als Präsident des westphälischen jüdischen Consistonums bekannte Jakobson den sogcnannten Resormidccn Ausdruck und Geltung zu verschaffen suchte. Es hat allerdings auch in früheren Zeiten im Schooße der Judcnhcit außer den Anhänger» der erwähnten Sekten Einzelne gegeben, welche in ihrem Privatleben ihre religiösen Pflichten verletzten; cs hat auch in früheren Jahrhunderten, wie schon zu Moses Zeiten, leichtsinnige, Gesetz übertretende Juden gegeben; aber im Gemeindeleben, in der. Vertretung des Judcnthums nach innen und außen konnte die prinzipielle Uebertrctung, konnte die Abrogaiion irgend einer religiösen Vorschrift sich keine Geltung verschaffen. Das jüdische Gemeindeleben war bis zu der eben erwähnten Zeit, eine Verwtrklichung der im Talmud und den auf demselben beruhenden religionsgesetzlichen Schriften ausgesprochenen Normen, war daher stets ein treuer Ausdruck jener Grundsätze, durch bereu Anerkennung und Erfüllung sich der orthodoxe von dem hctcrvdoxen Juden unterscheidet. Demgemäß kann aus dem Umstande, daß im vorigen Jahr- Hunderte noch nicht von orthodoxen Juden gesprochen wurde, keineswegs geschloffen werden, daß es damals noch keine orthodoxen Inden gab; sondern eben darum, weil man damals den Inden nur als orthodoxen Juden sich dachte, weil man damals kein anderes jüdisches Gemeindewesen kannte, als das auf den Grundsätzen der Orthodoxie beruhende: darum bedurfte cs, um die orthodoxe Indenhcit zu bezeichnen, nicht dieses Epithetons, sondern konnte, wenn man von der jüdischen Confcssion sprach, keine andere als die jüdisch-orthodoxe Religionsgenossenschaft gemeint sein, d. h. diejenige, welche die fortwährende Verbindlichkeit des durch die schriftliche und mündliche Offenbarung und die rabbinischcn Bestimmungen gegebenett Gesetzes anerkennt. Wollte man dennoch die Existenz orthodoxer Juden darum in Abrede Pellen, weil man nur von Judenthum oder Judenschast ohne irgend ein Adjektiv sprach : so wäre dies ein ebenso großer historischer Jrrthnm, als wenn man in Bezug auf die der Reformation vorausgegangenc Zeit die Existenz des Katholicismus in Abrede stellen wollte, weil vor dem Entstehen des Protestantismus noch von keinem Unterschiede zwischen Katholiken und Akatholiken die Rede war. So lange unter den Angehörigen einer Gesammtheit keine Opposition gegen das Bestehende sich Ein-

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