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Jeschurun · 1864-03-01 · Heft 6 (März 1864) · p. 193

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Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 6 (März 1864)
Article
Zum Kompert'schen Preßprocesse
Date
1864-03-01
Page
193 (sequence 5)
Language
German
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Von Dr. I. Gugenheimer. 193 Opfern von ihrem früheren Cultusverbandc trennten nnd zu einer besonderen Corporation zusammentraten, weil die Majorität der Gesammtgemeinde, der sie bis zu ihrer Trennung angehvrten, die Gemcindeinstitutionen nach solchen Grundsätzen geleitet wissen wollte, daß sie, die GesetzeStrcuen, nur in der Trennung das Mittel erblicken konnten, das ihnen zur Erfüllung ihrer jüdischen Pflichten, zur Gesehmäßtgkeit ihres Lebens, zur religiösen Heranbildung ihrer Kinder, zur Losung der von Gott jedem einzelnen Juden übertragenen Lebensaufgabe übrig blieb. Die Thatsache, daß in diesen Gemeinden die Gcsetzestreucn es waren, welche aus dem früheren Genuetndeverbande anstraten, kann nicht dahin interpretirt werden, daß die Orthodoren sich vom Gesammtjudenthume schieden, daß die Orthodoxen als eine Sekte des Judenthums zu betrachten seien. Es war ja nur das Streben nach Aufrechthaltung der in der Gesammtjudenheit seit Jahrtausenden heilig gehaltenen Lehren nnd Gesetze, welches die Separation der Orthodoxen veranlaßte; nur der Umstand, daß die der Reform Huldigenden von diesen Gesetzen ganz oder theilweise sich lossagten, dieselben negircn oder modifiztrcn zu dürfen glaubten, und ihre Anschauungen durch die Macht der Majorität ihren gcsetzcstreucn Brüdern aufzndrangen suchten, was die Schritte der Trennung verursachte. Die orthodoxen Juden können daher nicht als Sekte betrachtet werden; sie sind die Bekenner des alten, einzig wahren, von den Vätern überlieferten Judenthums, wenn auch die an vielen Orten durch äußere Verhältnisse mächtigere Reformpartei sich als Stamm- und Hauptgemeiude geriet, und den Protest gegen ihre Willkühr zur Häresie stempeln möchte. Vor Gott, vor der Geschichte, vor der Wahrheit, vor dem Urthetle jedes Unbefangenen sind und bleiben nur die Orthodoxen, nur diejenigen, welche das schriftliche und ninndliche Gottesgesetz nebst den auf demselben beruhenden rabbinischeu Präveutivbestimmnngen und Anordnnngen, als die unverbrüchliche Norm ihres ganzen Lebens betrachten, die wahrhaften Anhänger des geschichtlich überkommenen Judenthums. Es kann daher keinen! Zweifel unterliegen, daß RegiernngSdekrcte des vorigen Jahr- Hunderts oder früherer Zeiten, welche die Lehren, Gebräuche und Einrichtungen der jüdischen Religion unter den Schutz der Gesetze stellten, einzig und allein die von den Juden heiliggehaltenen Lehren, Gebräuche und Einrichtungen im Auge haben konnten; denn die Reform-

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