Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1864)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1864-02-01
- Page
- 182 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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dagegen verwahren, daß eine solche Spaltung von der Justiz als bestehend angenommen werde. Ich wurde bereits vor mehreren Jahren um ein Gutachten über die Normen der orthodoxen und Reformjuden angegangen (Sensation); aber ich habe auf diese Anfrage erklärt, daß ich von einem Schisma gar keine Kenntniße habe, daß ein solcher Unterschied absolut nicht existirt. Ich kenne nur Juden im allgemeinen; ein Gegensatz, etwa wie zwischen den Katholiken und Protestanten, existirt factisch nicht, und ich muß mich wegen der etwaigen Folgerungen, die man daraus ziehen könnte, gegen eine solche Annahme entschieden verwahren. In jedem Glauben gibt es laxere und eifrigere Anschauungen, diese exist treu freilich auch bei uns; aber die Acnderungen, die stattfunden haben, sind nicht einmal liturgische, wie der Herr Angeklagte, etwas zu weitgehend, behauptete, sondern sie betreffen lediglich nur das Aeußere. Es ist das ungefähr so das Verhältuiß, wie des Geschäftsmannes, der nicht so strenge Grundsätze vertritt, wie der Jurist. Rücksichtlich der messianischen Lehre aber stehen alle Juden auf demselben Standtpunkte, nur daß der Eine sich ihn mehr als moralische Person denkt, der Andere hingegen ihm mehr einen persönlichen Charakter beilegt. Ich füge auch noch hinzu, daß daß der Inhalt des Kapitels 53 Buch Jesaia sich auf das ganze jüdische Volk zu beziehen habe. Nach einigen Zwischehreden schließt der Zeuge Herr Mannheimer mit den Worten: Mannheimer: Ich muß also nochmals erklären, daß ich das Judenthum durch den Artikel des Dr. Grätz durchaus nicht verletzt glaube, und ich muß bekennen, daß der Artikel auch auf mich gar keinen verletzenden Eindruck machte. Saatsanwalt: Ich habe mich in der Anklage nur darum des Ausdruckes orthodox bedient, weil der Herr Angeklagte selbst in seinem Verhörsprotocolle diesen Ausdruck zur Bezeichnung des Unterschiedes von einer neueren Richtung wählte. Kompert erwiederte darauf, er habe damit durchaus nicht an die Existenz eines Schisma gedacht/ sondern nur andeuten wollen, daß rücksichtlich des Messias eine mehr idealistische und anderere scits eine realistischere Auffassung existire. Nach einer kurzen theologischen Discussion zwischen dem Staatsanwalt und Herrn Mannheimer über die verschiedene Auffassung des Messiasglaubens, erfolgt die Beeidigung des Zeugen Mannheimer. An den zweiten der vorgeladenen Zeugen, Herrn Rabiner Lazar Horowitz, stellt der Vertheidiger dieselben Fragen, wie an Herrn Mannheimer. Auch dieser Zeuge äußert auf das bestimm-