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Jeschurun · 1864-02-01 · Heft 5 (Februar 1864) · p. 181

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 5 (Februar 1864)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1864-02-01
Page
181 (sequence 4)
Language
German
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״Ich;kenne keine orthodoxe Jlideiilchre. :Es .gibt׳-kein Gesetz in -Europa, das eine orthodoxeJudenlehre anerkennt, und ich muß mich ganz entschieden dagegen verwahren, daß -man den Dr. Grätz als Verfasse: des iucriminirten Artikels und mich, :den Herausgeder des Jahrbuches als sogenannten ״Reformjuden" hinstelle, umsomehr, da ein Blatt in Wien, das den Namen der Kirche an seiner Spitze trägt-, den Juden am allgemeinen Mord, Betrug und Wucker tn die Schuhe schiebt, die Reformjuden als Revolutionäre hinstellt.: Es gibt keine orthodoxe Judenlehre, es gibt nur eine Judenlehre. Es gibt mehr oder minder fromme Juden, und allenfalls kleine Nbänderunge» in der Liturgie, aber die Basis ist allen Juden gemeinschaftlich. Der Verfasser des Artikels, Herr Dr. Grätz, ist Professor an dem jüdisch-theologischen Seminar in Breslau; er hat den Artikel eingeschickt, und er hätte ihn nicht geschrieben, noch hätte ich ihn ausgenommen, wenn der Inhalt desselben gegen die jüdische Religion verstoßen würde. Ich glaube, daß in der Aufrechthaltung der Anklage eine vollständige Verkennung der Sachlage zu finden ist. Der Autor berührt ja die Messiaslehre gar nicht, er sagt ja gar nicht seine eigene Meinung, sondern er spricht nur von einer Eregcsse des Capitels 53 aus dem Buche Jesaias. Der: Messias selbst ist gar nicht persönlich gemeint. Der Herr Angeklagte citiri hierauf die iucrimiimte Stelle des Artikels selbst, und er sucht durch Anführungen aus dem Buche Jesaias Capuei 53 den Beweiß zu führen, daß immer nur vom jüdischen Vokksstamme die Rede sei. Er documentirts daß mit dem Hinweise auf die jüdischen Commentatoren Raschi und Aben Esra, und er macht als christlichen Gewahrsmann den Bibelausleger Gesenins für sich geltend Dr. Kompert ist der Ansicht, daß der Verfasser des Artikels immer nur die Deutung des Capitels Jesaias vor Äugen gehabt haben könne, und daß das Wort Caricatur sich nicht aus den Glauben an die Einzelpersönlichkeit des Messias, sondern mir auf eine falsche Auslegung des Capitels beziehen könne. Er geht sodann zu dem zweiten Theile der Anklage über nnd verwahrt sich und den Dr. Grätz gegen jede Absicht, das Christenthum haben herabwürdigen zu wollen. Der Vertheidiger richtet nun zunächst die Frage an den Zengen, Hrn Prediger Mannheimer: Gibt es ein orthodoxen Indenthum? Prediger Mannheimer: Ich muß mich ganz den Erklär»»- gen anschließen, welche der Herr Angeklagte selbst schon abgegeben hat. Ich muß entschieden in Abrede .stellen, dcß im Judenthum eine schismatische Spaltung existirt, und ich muß mich noch mehr

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