Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1864-02-01 · Heft 5 (Februar 1864) · p. 171

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 5 (Februar 1864)
Article
Der Kompert-Grätz'sche Preßprozeß
Date
1864-02-01
Page
171 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2932754-2932933-2932939-2948548--08804-2948593
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der K-nttpert-GräH'sche Preßprozeß. 171 siasglaubenS jüdischer Seite zu keiner Klage Veranlassung. Das hätten die als Experten berufenen Herren Mannheimer und Horwitz klar machen sollen, und hätten damit der Wahrheit und ihrer Pflicht ' genügt. Statt dessen wird dieser eigentliche Kern der Frage umgangen, und die ganzen Verhandlungen in das allgemeine Gebiet der, gelindestens gesagt, sonderbaren Frage, hinübergcspielt, ob es denn über- Haupt ein orthodoxes JüdenthNm gebe, und ob der Glaube an einen Personlichen Messias zu dem orthodoxen Judenthum gehöre, undstattdas Objekt der Klage einfach als ein solches abznwcisen, das den jüdischen Stand- Punkt nicht berührt, wird die Frage behandelt, ob denn überhaupt das Judenthum ein wescnhaftcs, präcis normirteS Ding sei, das bekannt und verleugnet, verehrt und gehöhnt, geachtet und verspottet werden kann, oder nicht vielmehr ein so wesenloser, unbestimmter, bis zur . Ungeheuerlichkeit dehnbarer Begriff sei, daß es Bekennung und Verleugnung, Verehrung und Höhnnng, kurz die entschiedensten, sich einander aufhebenden Gegensätze in seinem Kautschnckwesen berge, ohne aufzuhöreu sein Selbst zu sein. Und diese von der Vertheidigung angeregte Frage: ob es ein orthodoxes Judcnthum gebe? die nur die naivste Uiikenntuiß des Jüdenthums aufzuwerfen vermöchte, wagen die als Zeugen berufenen Herren, ein Prediger und ein Rabbiner, als ״Sachkundige" zu verneinen, und damit dem Jndcnthum jeden posttiven Inhalt abzusprechen, wagen es zu behaupten, es gebe gar keine Normen, in deren Anerkenntniß und Nichtanerkenntniß sich die sogenannten ״orthodoxen" Inden von den sogenannten ״Reform"- Juden unterscheiden, es gebe überhaupt eine solche Klüftung in der ß Judenheit nicht, und alle Differenzen berührten lediglich nur Acußerlichkeitenü! Gewiß giebt es nicht ein orthodoxes und ein nichtorthodoxeS Judenihum. Aber warum? Nicht weil auch Alles und Jedes Judenthum wäre, sondern weil gerade das Zudenthum ein so fest normirter, präcisirter Begriff ist, daß jeder Schritt daraus sich dem Ganzen entfremdet, und ein uichtorthodoxcs Judcnthum ebeu über- Haupt nicht mehr Judenihum ist. Wir fragen den Herrn Rabbiner Horwitz, ob derjenige, der den Sabbath öffentlich entweiht, nach dem jüdischen Religionsgesetze nicht schon dem getauften Juden völlig gleichstehe? Ja, ob nicht nach der gesetzlich rccipirtcn Auffassung derjenige, der auch nur Eines der jüdischen Rcligtonsgesetze aus Gesetz höhnendem Princip Übertritt, dem getauften Juden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.