Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1864)
- Article
- Deutschland : aus Württemberg [Nachricht]
- Date
- 1864-01-01
- Page
- 137 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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137 darüber zu wachen, daß keine religiösen Privatversammlungen abgehalten werden. Wirklich blieb dann die Synagoge während 7 Wochen geschlossen. Wenn dieses Benehmen von einer ansgeklärten Be- Hörde gekommen sei, so sei es eine Behörde des aufgeklärten Despotismus. Der Departementschef sage zwar, es seien bisher keine Beschwerden gegen dieselbe etngelaufcn, das sei aber ganz natürlich, es habe sich bisher um die um die bürgerliche Freiheit der Juden gebandelt, jetzt da diese erstritten, werden sie schon auch den Mund für kirchliche Freiheit aufthun. Die Annahme seines Antrags werde ein der Negierung selbst geleisteter Dienst sein. Die Israeliten werden es alsdann nicht daran fehlen lassen, sie durch Thatsachcn aufzukläreu. An ihnen werde cs sein, daß die Sache wieder vor dies Haus gebracht werde, welches seinem schönen Werke die Krone aufsetze, indem es zur bürgerlichen und staatsbürgerlichen Cmancipation auch die kirchliche füge. Minister Golther erklärt, daß ihm von dem erzählten einzelnen Falle nichls bekannt gewesen sei und erklärt daun in der charmantcsten Weise, daß er abhclfen werde, sobald er Mißstände sehe. Er glaube in dieser Richtung bereits hinreichende Proben seines guten Willens und Eifers gegeben zu haben. M ohl erklärt sich einverstanden mit Art 2 und ebenso mit dem von der Commission ausgedrückten Wunsche. Er stehe aber aut einem ganz andern Standpunkte als Seegcr. Das Gesetz vom Jahre 1828, welches die israelitische Kirchenbehörde eingesetzt, habe einen außerordemlichen sittlichen und intellektuellen Fortschritt hervorgcbracht. Die Petition von Israeliten, welche dem Hans gedruckt vorliege, habe auf ihn den Eindruck gemacht, daß sie ein Werk der Fiustcrniß(?) gegen das Licht sei (?). Sollten die Rabbiner, wie dort verlangt sei, von den Gemeinden gewählt werden, so wäre das nichts als eine Concession an Vorurtheil und Aberglauben(?). — Sollte die Wahl der Geistlichen in protestantischen Gemeinde» durch die Massen proponirt werden, so würde er ebenso hautement dagegen protestiren aus den gleichen Motiven. — Daß wir jetzt die Emanci- Patio» gesetzlich aussprechen können, das sei eben das Werk gebildeter Geistlicher und Schullehrer, das sei das Resultat der vortrefflichen Einrichtungen von 1828. Die bestehende Einrichtung sei eine civilisatorische, es sei die der Gesittung gegen Aberglauben und Finstcrniß. Denn woher sollte das Licht in einer Gemeinde kommen, wenn nicht vom Geistlichen und vom Lehrer. Er warne vor dem Rückschritt, die Wahl derselben den ungebildeten Massen zu überlassen. — Vorkommende Beschwerden werde der Minister untersuchen lassen und da werden sich wohl, wie es gewöhnlich sei, die Verhältnissc ganz anders Herausstellen, als in den Beschwerden ange-