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Jeschurun · 1864-01-01 · Heft 4 (Januar 1864) · p. 133

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 4 (Januar 1864)
Article
Wohin kommen wir? [Rezension]
Date
1864-01-01
Page
133 (sequence 4)
Language
German
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133 Von Gabiah be» Psisa. für einen Krankenbesuch außerhalb ihres Wohnorts zu fordern haden — von den Gebühren für die Prüfung eines Schächters finden wir kein Wörtchen — heißt das nicht die Schächterangelegenhcit zu Tode schweigen? Nach dem Stand unserer Gesetzgebung dürfte es uns, wenn ein Rabbiner erklärte, das Schächten zu beaufsichtigen sei nicht seines Amts, ebenso wenig wundern, wie wenn ein Schäch» ter einem Rabbiner, der sich in seine Gewerbsangelcgenhcit mischen wollte, rundweg sagen würde, ״das ist nicht Ihre Sache." Wir wiederholen es, dieser einzige Punkt genügt, die Richtung der isr. Oberkirchcnbchörde zu keunzeichncn. Sie verhält sich zu allem spcctfifch Jüdischen stets negirend und wir suchen in ihren Erlassrn nach einein, der die Tendenz verricthe, wahrhaft jüdisches Leben zu wecken, vergebens. Die gesctzestrcuen Israeliten sahen längst, ja vom Anfänge an, wie gefährlich unsere kirchliche Gesetzgebung in den Händen solcher Vollstrecker werden könne und theilweise geworden ist, aber sie hatten nur Seufzer und Klagen — keine Thaten. Am Anfang fehlte ihnen die Einsicht und der Muth, für ihre heilige Sache auf gesetzlichem Wege in die Schranken zu treten, eine Presse, allerdings eine vortreffliche Waffe, war für das orthodoxe Jndenthnm noch nicht vorhanden, die Bevormundung von oben, machte die Gemeinden immer unmündiger, und so ließ man Alles über sich ergehen, bis ein besonderes Ereigniß die religiösen Gemüther weckte und ihnen den gähnenden Abgrund zeigte, an welchem das Judenthum in Wärtj temberg angelangt ist. Dieses Ereigniß war die Einweihung der | neuen Synagoge in Stuttgart; wir müssen dabei etwas länger ver- | weilen. I Für die neue Synagoge in Stuttgart wurde eine neue, von der im ganzen Lande etngeführtcn abweichende Gottesdienstordnung fcstgestellt. Das mußte, ganz abgesehen vom Inhalte dieser Synagogenordnung, die Gemiitser der gesetzestreuen Israeliten verstiinmen und sie zu der Frage veranlassen: Warum müssen wir bei der gegen unsere Ueberzcugung eingeführten Synagogenordnung beharren, während die Gemeinde Stuttgart davon abweichen darf? Man kann ädso das Gesetz beseitigen, wenn es gilt auf dem Wege der Reform weiter zu gehen, nicht aber, um zum gesetzlichen Judenthum zurückzukehren. Der Inhalt dieser Synagogenordnung war aber am aller-

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