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Jeschurun · 1863-09-01 · Heft 12 (September 1863) · p. 558

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 12 (September 1863)
Article
Über die beim Anlegen der Tephillin zu sprechenden berakot
Date
1863-09-01
Page
558 (sequence 16)
Language
German
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558 Ueber die beim Anlegen der ״Gott sei, und daß du in seinen Wegen wandelst und haltest seine ^Satzungen, Gebote und Rechte, und seinerStimme gehorchest. Und ״Gott hat dir heute zugesagt, daß du das Volk seines Etgenthums ״bleiben sollst, wie er dir verheißen hat, unter der Bedingung, daß ״du alle seine Gebote haltest; und er dich hoch erhebe über alle ״Völker, die er gemacht hat, und, dich setze zum Lobe, zum Ruhm ״und zur Zierde" (5. B. M. 26, 17-19) in Aussicht gestellt — diese auf unsere Gegenwart und Zukunft sich beziehenden Berhesßungcn sind uns nicht in den Handsondern in den Kopftephillin angedeutet, deren Bezeichnung מומפת insbesondere dem am Schluffe des zuletzt angeführten Verses vorkommenden Ausdrucke לתפארת entsprechen, worin ebenfalls ein Grund gelegen sein mag, um deffentwillen R. Elieser Haggadol sich berechtigt sab, die Schriftworte כי שם ר׳ גקרא עליך durch die Bemerkung אלו תפילין שבראש zu erklären. Und eben diese durch die Kopftephilltn sich manisestirende Zuversicht auf die fortwährende Fürsorge Gottes scheint die dritte Ursache gewesen zu sein, um derentwillen unsere Weisen für das Anlegen derselben noch die besondere Beracha על מצות festsetzten. Durch dieses dritte Motiv begreift sich ein bereits am Beginne unserer Untersuchung erwähnter Sota 44 b. und Menachot 36 a. vorkommender Ausspruch unserer Weisen: מת בין תפילת לתפילת עבירת ״ •היא בידו וחוזר עלי' מערכי תמלתמתWer das Anlegen der Tephtllin ״durch Gespräch Unterbricht, macht sich hiedurch einer Sünde schul- ״big, um derentwillen man von den zum Kriege Gerüsteten zurück- ״kehren muß". Da nach der Ansicht des R. Zose Ha-Gelili jede Uebertretung eines unmittelbar göttlichen oder rabbtnischeu Gesetzes die Ausschließung aus den Reihen der jüdischen Kämpfer nach sich zieht, muß es befremden, daß gerade hinsichtlich des Sprechens zwtschen dem Anlegen der Kopf- und Handtephillin jener Ausschließung erwähnt wirdi Durch unsere obige Auseinandersetzung über die Bedeutung der Hand- und Kopftephillin werden wir aber die Tiefe dieses Ausspruches unserer Weisen zu erkennen im Stande sein; denn wir haben gesehen, daß die Handtephillin ans den unbedingten Gehorsam Hinweisen, den wir Gott schuldig sind, und daß die Kopftephillin (im Sinne des mehrerwähnten Ausspruches R. Elieser Haggadol) als Zeichen des besonderen Schutzes dienen solle», den Gott uns für die Erfüllung seines Gesetzes versprochen, und der

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