Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 12 (September 1863)
- Article
- Über die beim Anlegen der Tephillin zu sprechenden berakot
- Date
- 1863-09-01
- Page
- 557 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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- Rashi 1× ep/1002670
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Tephtllin ju sprechenden ברכית• 557 daß sie als ein nur für uns und nicht für Andere dienendes Zeichen erscheinen; sind sie, nachdem dies geschehen, durch einen zufalligen Umstand, Anderen sichtbar, so liegt hierin keine Verletzung der reltgtonsgesetzlichen Bestimmung; werden sie aber nicht auf die gewohnlich bedeckte Stelle des Oberarmes sondern auf den Aermcl (על. בית אונקלי) gelegt, so könnte hieraus geschloffen werden, als ob man den zwischen den Kopf- und Handtephillin bestehenden Unterschied, nach welchem letztere nur für den sie Anlegenden und nicht auch für Andere als Zeichen dienen sollen, absichtlich ignoriren, sie auch als Zeichen für Andere betrachtet wissen wollte, was jedenfalls als דרך החיצונים, jedenfalls als willkürliches sündhaftes Abgehen von der einzig und allein Normgebenden durch unsere Weisen überliefcrten Gesctzesinterpretation angesehen werden muß. Die Talmudstelle Menachot 36 b. ist daher durchaus kein Beweis gegen Raschi's Erklärung דבעינן לך לאות ולא לאחרים לאות, und muß der Einwand in;םורי אב, als beseitigt und Raschi's Begründung, mit der, wie aus der berrits angeführten Stelle aus;"ר zu פ' הקורא את חםנילח hervorgeht, auch ריטב״א und;"ר einverstanden sind, als vollkommen gerechtfertigt erscheinen, wonach der den Kopftephillin zukommende Vorzug, nicht blos uns sonderir auch Anderen als Zeichen zu dieneu, als zweiter Grund für die Deziston des R. Tam zu bctrachten ist. Ein dritter Vorzug, den die Kopftephillin vor den Handlephillin haben, ist ebenfalls in dem Worte טוטפת angedeutet, das auf eine noch größere Wohlthat hiuwcist, als diejenige ist, an die wir durch die Bezeichnungen אות und;וברו erinnert werden. Diese beiden Bezeichnungen weisen nämlich auf die großen Wunder hin, die Gott uns gethan, und mahnen uns hiedurch an die Pflicht der Unterwcrfung unter den göttlichen Willen und der unbedingten Erfüllung der göttlichen Gesetze: Die Wohlthaten aber, die uns Gott für die Zukunft versprochen; der Schutz und die besondere Vorsehung, die uns Gott für alle Zeiten verheißen; jene fortdauernden Beweise väteriicher Liebe, die uns Gott durch Aussprüche, wie: ״Ich will euch ״annehmen zu meinem Volke, und will euer Gott sein" (2. B. M. 6, 7). ״Denn Gott wird sein Volk nicht verlassen wegen seines gro- ״ßen Namens, da cs Gott gefallen, euch zu seinem Volke zu ma- ״chen" (1. Sam. 12, 22). ״Gott hast du heute zugesagt, daß er dein