Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1863)
- Article
- Eine Judenvertreibung in Amerika
- Date
- 1863-07-01
- Page
- 465 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Eine Judenvertreiburig in Amerika. 465 terworfcn ist; habe ich Unrecht, so nehme ich gerne Zurechtweisung an. Man kann aber vielleicht einwenden, die Inden in General Grants Departement hätten die Gesetze oder Kriegsartikel verletzt; ich kann das Faktum weder bestätigen noch in Abrede stellen, da mir kein irgendwie darauf Bezug habendes Faktum bekannt ist, noch die Ordre irgend einen stichhaltigen Grund für das Verjagungsedikt angiebt. Aber sei dies wie es wolle, wenn mehrere Juden gesündigt haben, mache man ste namhaft, stelle sie vor ein Militärtribunal oderein Civilgericht, bestrafe sie nach voller Schwere des Gesetzes oder der Vorschrift, als Missethäter aber nicht als Juden; denn nach letzterer Eigenschaft hätten sie gute Bürger sein muffen, die treu alle Forderungen der Gesetze erfüllen. In Europa haben wir uns immer durch eine friedliche Unterwerfung unter die uns als treue Unterthanen obliegenden Pflichten ausgezeichnet, denn nur in wenigen Staaten waren wir früher als erst vor ganz kurzer Zeit Bürger; und ich wäre noch darüber zu belehren, daß wir hier irgendwie mehr politischen Bergehungen unterworfen wären, als die Bekenner anderer Religionen. Auf keinen Fall hätte der Unschuldige mit dem Schuldigen in einen Topf geworfen werden dürfen, und das Verjagungsedikt war deßhalb ebenso ungerecht als irrationcll, was für einen Grund auch immer es haben konnte, abgesehen von dem schreienden Widerspruch in welchem es mit den Gesetzen des Landes steht, das General Grant mit einer Autorität bekleidete, von welcher er einen so schmählig unwürdigen Gebrauch gemacht hat. Wahr ist es, der Präsident hat sogleich die Ordre des Generals im Westen zurückgenommen, aber das ist keine volle Genugthuung für unsere beleidigten und gekränkten Gefühle. Der Präsident konnte nichts weniger thun, als eine Maßregel mißbilligen, die selbst er, nach dem Kriegsgesetze, keine Autorität zu verhängen hatte; er hätte jedoch seine Mißbilligung mit einer Erklärung der Art bcgleiten sollen, die für alle Zukunft alle Untergebenen der Regierung, welchen GradeS auch immer, in die strengsten Schranken halten müsste, solche Gewaltsmaßregeln zu verhängen. Wo so viele Macht in Händen von Militärcommandanten liegt, wo die Civtlgesetze von den Männern des Schwertes mit Füßen getreten werden,