Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1863)
- Article
- Eine Judenvertreibung in Amerika
- Date
- 1863-07-01
- Page
- 464 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2932754-2932919-2932930-2948074--08411-2948121- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
464 Eine Iudenvertrelbung in Amerika. deutschen Inden zu erkennen, gab, was bei vielen gedankenlosen Eingeborr.en schon für einen Vorwurf gilt. Als ich seiner einsamen Bahre folgte, drängten sich bittre Gedanken in meinen Geist, über die Bethörung der Menschheit, die sich in einen Krieg verwickelt glaubt für die theuersten Menschenrechte, während in der That wir, die Kinder Israels, die der Spieldall eines unglücklichen Schicksals immer gewesen sind, noch jetzt nicht einmal als Gleichberechtigte in der Fawilie der Nationen ausgenommen sind. Müssen die gefärbten Racen, die noch nie einen 'Genius hoch fliegenden Geistes der Menschheit geliefert haben, zur Freiheit gelangen, während wir, die für Israel und die Gesammtmenschheit den größten der j Sterblichen, den Sohn Anrransts, und für die Christen den Stifter ihrer Religion, der was auch immer über seine Göttlichkeit präsendtrt wird, der Sohn einer jüdischen Mutter war, hervorgebracht haben, noch jetzt mißhan beit und gezeichnet werden, weil wir unserm Glauben treu bleiben? Zu Kirchen wird unser Glauben angegriffen, als ob wir Feinde Gottes und der Menschheit wären, und im politischen Leben,!äfft jeder kleine oder große Tyrann, sowohl hier wie anderwärts, uns die Schwere seiner Macht fühlen, wenn er nicht von einem größern als er ist, daran gehindert wird. O Freiheit, wie wenig ist dein Geist bereits in die Herzen der Menschen gedrungen! Wie wenig! ist Gleichheit Du gewürdigt, selbst von denjenigen die dich beständig im Munde führen- — — — — — — — — — — —- Nehmen wir einmal an, das Verjagungsedikt würde blos ein Dutzend Familien betreffen: was für ein Recht hat aber denn ein General oder die Legislatur der Nation selbst, irgend eine Klaffe von Glaubensgenossen als solch c, aus irgend einem Distrikte oder Theile des Landes zu verbannen? Haben wir eine Constitution oder nicht? gtebt cs ein Gesetz das über die Willkühr von Civil- oder Militärbehörden steht oder nicht? Giebt es etn solches, bann hat Keiner das Recht irgend eine Klasse von Glaubensgenossen zu bestrafen, da so weit ich es verstehe, die Religion in keiner Weise einer Beaufsichtigung oder Beeinflussung von Seiten der Constitution un-