Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1863)
- Article
- Amerika : Dekret eines Gerichtes in San Francisco [Nachricht]
- Date
- 1863-06-01
- Page
- 433 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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M vön Thter-Eäst' Md anderer unzureicheyd'eü lind precgirefi ,Müslich'en HHeln der Bewbgüiig gesetzt. Mir haM ckenschltchH Msjrengüng üud Kraft vor ünnöthiger nüd ättfreiben der Verwendung durch bik Eillführüng des Zchn-Stündtn-Täg-Ärbeit-SysteMs hänshältHrisch geschützt und haben auf je siebest Tage einen Tag ddr Rühe, der Erholung und der Erfrischung zur Wiedererlangung erschöpfter körperlicher ttstd geistiger Kräfte durch das Gesetz festgestellt. Alles dies haben Wir gethan UM die. Lage des Menschen zu erleichtern Mb ihü über die Veruünstlosen Geschöpfe zu erheben; wir haben zu diesem Zwecke durch besondere Gesetze für die Verwehrung seines Wohlbefindens gesorgt; Und Unter diesen rügt dies gegenwärtig in Betracht stehende Gesetze bedeutend hervop. Durch Verfassung der vereinigten Staaten Und Unseres Staates ist ferner unter Andern in der feierlichsten Weise jedem Menschm religiöse Freiheit gatantirt. Es ist ausgesprochen, ״daß die freie Ausübung und der Genuß des religiösest Bekenntnisses Und dev Gottesverehrnng ohne Unterschied Und Vorzug für immer ist diesem Staate gewährleistet ,sein soll" u. s. w. (Art. 1. Erklärung der Rechte, Abschnitt 4. Verfassung von Californien). Um diese Gewährleistung zu beobachten und aufrecht zu Halten Müssen wir einem Jeden nicht nur gestatten seinen religiösen Glauben auszüüben und zu bekennen, sondern wir müssen ihm auch den Besitz Und den Gebranch aller zu feinem Familien-Altar und seiner Haüskgpelle gehörenden Gegenstände und Zubehör sichern, wenn die Gegenstände zu diesem Zwecke bestimmt und gebraucht werden, insbesondere wenn sie, wie vorliegend, von nur unbedeutendem Wert he sind, und ganz besonders einem Juden, der als solcher der ältesten und Uns ehrwürdigsten Institution angehört, auf welche unsere eigenen religiösen Lehren gegründet sind, das alte Testament, die Heilgen Gefäße/ Küchen-- und Tischgeräthe, deren er sich am Nenjtihr, dem Versöhnungstag, und insbesondere am Passahfcste bedient. Dein griechischen und römischen Katholiken das Kruzifix, den Rosenkranz ns. w. Den Protestanten und den verschiedenen christlichen Sekten die Familienbibel mit ihren zahlreichen CoMMentaren u. s. w. und für die Taufe die Urne u. s. w. Wir würden in allen dem vorliegenden ähnlichen Fällen die eben genannten Gegenstände als im Sinne unseres Gesetzes von der Pfändung frei erklären und zwar aus dem Grunde, daß wenn wir die Eigenthümer dieser nothwendtgcn und für sie unentbehrliche» Gegenstände berauben, wir die Ausübung ctues, verfassungsmäßigen Rechtes hindern, erschweren und gewaltsam beschränken - In den britischen Provinzen unter dem englischen gemeinen Rechte ist das ererbte Hausgut frei von Pfändung um der. Familie die׳ Erinnerung an ihre Vorfahren zu erhalten; während gleichzeitig