Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1863)
- Article
- Über die beim Anlegen der Tephillin zu sprechenden berakot
- Date
- 1863-06-01
- Page
- 419 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
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- Rashi 1× ep/1002670
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Tephtllln j« sprechenden 419 •בךכ'1ת der Ausdruck והיו gar nicht gebraucht ist? Dies könnte nun aller- Lings damit beantwortet werden, daß das zwischen ׳1!״ und לטטפח stehende Wort והיו sich nicht blos auf die Kopfsondern auch auf die Handtephillin bezieht. Dieser Annahme widerspricht jedoch dem Anscheine nach die Accentuation, nach der das Wort והיו durchaus nicht mit dem Vvrausgehenden sondern nur mit dem Nachfolgenden in Verbindung steht. Diese Schwierigkeit ist es aber eben, die רבהוגא. durch ״die Tiefe seiner Erklärung löst, indem er zeigt, daß das in dem Worte והיו verlangte Tragen der Handtephillin darum mit dem das Tragen der Kopftephtllin gebietenden Worte in Verbindung steht, weil das Tragen der Kopftephilltn nicht ohne das Tragen der Handtephilltn stattfinden soll, das Tragen der Kopftephilltn daher von dem der Handtephillin gewissermaßen bedingt und abhängig ijt*). Weil aber nicht auch umgekehrt das Tragen der Handtephillin von dem der Kopftephilltn abhängig ist, darum ist das auf das Tragen hinweisende Wort והיו mit לטטפת in Verbindung gebracht, um uns zu zeigen, daß während des Tragens der טטפת beide Tephillin sich aus uns befinden sollen בל זמן שבין עיניך יהיו שהים. Außer der oben erörterten in unseren Talmudausgaben vorliegenden Erklärung Rascht's extstirt noch eine andere Fassung derselben, die uns מלהבי הל׳ תפילין erhalten ist, wo es heißt: סח מברך ב׳ פ״ה דקאי אשל יר ושל ראש והיכא דלא סח אינו מברך רק על של יד להניח ועל של ראש אינו מברך רזו היא גמר המצו׳. Nach dieser Lesart hat Raschi nicht wie in der oben erörterten die für die Kopftephillin bestimmte Beracha ע״מ erklärt, sondern wollte Nascht die Frage beantworten, warum in der Regel über die Kopftephtllin keine Beracha gesprochen werden soll? Als Antwort hierauf gibt Raschi den Grund an, daß das Anlegen der Kopftephtllin eine Vollendung der Gesetzerfüllung ist, welche Motivirung darauf beruht, daß man über die Vollendung einer Gesetzerfüllung keine Beracha spricht. Nach dieser Lesart lönnte auch die oben erwähnte Frage des רא״ש, warum ») Daß es nach Schulchan Aruch OrachChajimllS und 1"שאגה ארי׳ סי' ל unter gewissen Umständen gesetzlich ist, nur Kopstcphillin anzulege», widerspricht diesem Grundsätze nicht, da dies« Ausnahme, wie aus den angeführten Stellen hervorgeht, nur für Nvthfälle statuirt ist.