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Jeschurun · 1863-06-01 · Heft 9 (Juni 1863) · p. 418

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Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 9 (Juni 1863)
Article
Über die beim Anlegen der Tephillin zu sprechenden berakot
Date
1863-06-01
Page
418 (sequence 13)
Language
German
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418 Heber die beim Anlegen der zieht, das bet den Handtephillin geboten ist; daß aber für die Kopftephtllin, bei denen dieeigentliche Gesetzeserfüllung int Tragen besteht, die Beracha לתגית nicht geeignet, sondern die besondere erforderlich ist. Deßhalb wird gegen den erwähnten Ausspruch des רב חסדא die Frage aufgestellt, daß man, selbst wenn man das Anlegen, der beiden Tephtllin nicht durch Gespräch unterbrochen hat, dennoch über die Kopftephillin eine besondere Beracha sprechen soll, indem es, obgleich die Beracha!ר,גיר^> auch das Tragen in sich saßt, doch erforderlich ist, daß die Beracha dem Wesen einer jeden einzelnett Gesetzerfüllung genau entspreche. Hierauf wird geantwortet, daß auch אב״ und בבא, obgleich in sonstigen auf persönlicher Ansicht beruhenden Eontroversen ihre Meinungen divergiren, dennoch einverstanden sind, daß, wenn man zwischen dem Anlegen der beiden Tephtllin nickt gesprochen hat, die über die Handtephillin gesprochene Beracha auch für die Kopftephillin gilttg ist, da die Pflicht des Tragens auch bei den Handtephillin zur Gesetzeserfüllung gehört, und die Beracha תגית'? sowohl aus das Anlegen als auf das Tragen sich bezieht, daß man daher nur im Falle, daß man in Folge einer zwischen dem Anlegen beider Tephillin stattgefundenen Unterbrechung über die Kopftephillin eine besondere Beracha zu sprechen hat, nicht להניח sondern ל'ט sagen soll. Demgemäß kann die Ansicht des רב ח״א nicht als eine divergirende betrachtet, sondern muß angenommen werden, daß dieselbe in der Wirklichkeit sich ebenfalls nur auf den Fall bezieht, daß man zwischen dem Anlegen der beiden Tephillin gesprochen hat; und dies erklärt Nascht mit der p סח מברך 6 שתים eigefugten Bemerkung כרשלח רב ח״א. Es steht daher auch die Deziston des R. Jizchak Alfasi und Nascht mit der für die vorliegende Frage Norm gebenden Talmudstelle in vollkommenem Einplange. Hiedurch läßt sich der bereits eben von uns berührte Ausspruch Rabbah's 'רב ד,וגא אסברא לי ופו noch einleuchtender als nach der Deziston des R. Jehudat Gaon erklären, denn da nach Alfasi's und Rascht's Auffassung hinsichtlich der Handtephillin zwei Gebote, das des Anlegens und das deö Tragens, vorhanden sind, hinsichtlich der Kopftephillin aber blos das Gebot des Tragens gegeben ist, muß sich die Frage aufdrängen, warum in dem Schriftverse 5 B. M. 6, 8 das Wort ותיו mit לטט&ת und nicht mit וקשרתם לאות ל׳י in Verbindung steht, und an dieser Stelle hinsichtlich der Handtephillin

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