Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1863)
- Article
- Über die beim Anlegen der Tephillin zu sprechenden berakot
- Date
- 1863-06-01
- Page
- 415 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2932754-2932919-2932929-2947987--08338-2948041- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
415 TephMn zu sprechenden ברכות• daß man nach Nascht's Ansicht über die Vollendung einer Gesetzeserfüllung die Beracha ע׳'מ sagt. Htegegen muß sich — abgesehen davon, daß bet keinem andern Gebote für die Vollendung der Gesetzeserfüllung eine Beracha festgesetzt ist, — die Frage aufdrängen, warum nur in dem Falle, daß man zwischen dem Anlegen der beiden Tephillin gesprochen hat, das Anlegen der Kopstephilltn als Vollendung der Gesetzeserfüllung betrachtet wird, wenn aber das Anlegen beider Tephillin ohne Unterbrechung geschieht, das Anlegen der Kopftephillin nicht Vollendung der Gesetzeserfüllung genannt wird? ר״אש stellt in הל׳ תפילין gegen Nascht die Frage aus, warum man, wenn die Beracha ע״מ für die Kopftephillin bestimmt ist, dieselbe nur, wenn man Kopftephillin ohne Handtephillin und nicht auch, wenn man beide unmittelbar nach einander anlegt, sprechen soll? Zst aber die Beracha להניח auch für die Kopstephilltn giltig, so erscheint es nach רא״ש auffallend, warum man, wenn man nur Kopftephillin anlegt, nicht ebenfalls die Beracha להניח sprechen soll, und hiefür eine besondere Beracha festgesetzt ist? Indessen wird das, was wir eben zur Erörterung der Deztston des R. Jehudai Gaon angeführt, auch zur Begründung der Ansicht des R. Jizchak Alfasi und Raschi's beitragen. Diese scheint nämlich darauf zu be-° ruhen, daß nach dem einfachen Sinne das Wort וקשרתם sich nur auf die Handtephillin bezieht, und nur in Bezug auf diese der Befehl des Bindens ausgesprochen ist, daß aber auch der Befehl des Tragens sich aus die Handtephillin bezieht, wie aus den Gesetzesstellen in פ׳ נא hervorgeht, wo das Wort והי׳ sich zweimal auf die Handtephillin bezieht. Hinsichtlich der Kopftephillin ist aber der Be- ' fehl des Bindens gar nicht ausgesprochen, da an sämmtlichen Ge- ' setzesstellen hinsichtlich der Kopftephillin ausschließlich der Ausdruck! והי׳ gebraucht wird, weßhalb hinsichtlich derselben das eigentliche Ge-! bot in dem Tragen besteht; da nun hinsichtlich der Handtephillin A beide Gebote, das des Bindens und das des Tragens ausgesprochen sind, darum gebrauchen wir bet der Beracha den Ausdruck לחיה, r der wie עטרת זקגים לא״ח סי׳ נ׳׳ה erwähnt wird, beides, das Anlej. gen und das Tragen in sich saßt. Hiedurch wird uns der zwischen! den beiden Berachoth obwaltende Unterschied vollkommen klar: die! Beracha לחיה bezieht sich auch auf die Handlung des Bindens, die? uns in der Thora hinsichtlich der Handtephillin als besonderes ausdrückltches Gebot bezeichnet wird; die Beracha ע׳׳מ beriebt sich aber