Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1863)
- Article
- Über die beim Anlegen der Tephillin zu sprechenden berakot
- Date
- 1863-06-01
- Page
- 408 (sequence 3)
- Language
- German
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408 Ucher die beim Anlegen der בא 's, wo es heißt: 1W;ואם .סח. בין ת״שי לחש״ר עבירה הוא בירר .עלי' מעורכי המלחמה ואם בישר״מ או בקדושה פסק בין תש״י לש״ר וענה .קדושה או ישייר .מעורפי המלחמה;אינו חוזר אלא חוזר ומברך על של ראש .מפני שכל תפלה טעונה שתי ברכות אם ברכן כאחת עולות זו לזו אם הפסיקן ביש״ר או בקדושה בטלה ברכה ראשונה ומברך שתיהן ואינו צ״ל בשיחת חולין שהוא עבירה גדולה. Vergleichen wir nun diese Stelle des Tanchuma mit der in ט' המנהיג angeführten Dezision des R. Jehudat Gaon, so werden wir, da die Schlußredaktion des Midrasch Tanchuma höchst wahrscheinlich erst im Zeitalter der Gaouim stattsand, zu der Annahme geführt, daß die Ansicht des R. Jehudat Gaon im M. Tanchuma ausgenommen wurde. Die der cittrten Stelle des Tanchuma vorangehenden Worte מצו' להניח תש׳יי תחלה ומברך לחניה תפילין וחוזר ונותן של ראש ומברך על מצות תפילין stehen allerdings mit den daraus angeführten Worten שבל תפלה טעונה שתי ברכות in Widerspruch, welcher Widerspruch auch N. Mosche aus Couch in םמ"ג עשין כ״ב, R. Meier ha-Kohen in הגהות מימוניות zu הל' תפילין פ״ר הל' ה' und R. Jtzchak Ha-Lewi in ט״ז a. a. O. veranlaßt haben, die in M. Tanchuma ausgesprochene Ansicht als identisch mit der Dezision des N. Jakob Tam zu halten. In der Wirklichkeit ist aber zwischen diesen beiden Ansichten eine nicht unbedeutende Differenz, denn aus den angeführten Worten des Tanchuma שבל תפלה טעונה שתי ברכות geht, wie bereits erwähnt, hervor, daß beide ברבות sich aus beide Tephillin beziehen, daß man schon beim Anlegen der Hand-Tephilltn beide ברבות zu sprechen hat, hierdurch allerdings, wenn man das Anlegen der Hand- und Kopf-Tephillin gar nicht unterbrochen hat, beim Anlegen der letzteren keine Beracha zu sprechen verpflichtet ist, aber selbst, wenn man gar keine Kopf-Tephillin haben sollt, dennoch beim Anlegen der Handtephtllin beide ברבות zu sprechen hat, was, wie wir weiter sehen werden, in der Ansicht des R. Tam und der ihm folgenden Gesetzeslehrer durchaus nicht liegt. Es dürfte daher jene Auffassung des Tanchuma in einer Berschtedenhett der Lesart beruhen, welchem Umstande auch zuzuschreiben ist, daß in םמ"ג a. a. O. die Ansicht R. Jehudat Gaon als identisch mit der des N. Tam erklärt wird. R. Zizchak Alfasi scheint aber die Ansicht des R. Jehudai Gaon in der im ם' המנהיג uns ausbewahrten Lesart Vorgelegen zu sein, und eben aus diese Diztston, nach der man schon beim Anlegen der,