Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1863)
- Article
- Zum jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1863-06-01
- Page
- 402 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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402 Zum jüdischen Gemetndelebm. mung geboren, dieser Bestimmung untreu werden sehen; «Nein mit ungestörtem Gletchmuth uns vielleicht zu einem religiösen Gemeinwesen zählen lassen, mit ungestörtem Gleichmuth Anstalten eines Gemetnmesens mit tragen Helsen, das im geraden Gegensätze zu dem Geiste steht, den wir in unserem Hause pflegen, und dessen Anstalten und Angestellte den Triumph ihres Wirkens eben in Zerstörung dieses Geistes setzen! So wir nicht Alles daran setzen, das Gemeinwesen zu dem wir nominell gehören, zum jüdiscben Geiste unseres Hauses zurückzuführen, oder, wo dies nicht gelingt, das Band officiell zu lösen, das unser Haus mit diesem unjüdtschen Gemeinwesen verbunden hält; so wir das Alles still und gelassen ohne offe-- nen Widerspruch und ohne offenen Tadel dulden und hingehen lassen und uns um die Gänge der Gemeindeangelegenheiten nicht kümmern, sagen wir damit nicht dem Hause und den Söhnen nach uns offenbar, geben wir nicht wenigstens der Vorstellung unzwcideutig Raum: es gebe zweierlei, oder gar vielleicht hunderterlei Judenthümer, verschiedene Weisen unsere Pflicht und Aufgabe als Juden zu lösen, man könne z. B. Jude sein ohne Sabbath, ohne Mikweh, ohne Schochet u. s. w. oder könne Jude in dem Sinne sein, daß alle diese Dinge von einer Wesenheit erster Größe wären? Stellen wir nicht trotz unserer Gewissenhaftigkeit im eigenen Leben durch unsere Gleichgültigkeit für die Gestaltung des öffentlichen Gemeindelebens unsere Kinder ganz eigentlich selbst gleichsam an einen Scheibeweg hin, sich das Judenthum nach der Weise des väterlichen Hauses oder nach der von der größer» Gesammtheit der Gemetnde vertretenen Weise zurecht zu legen? Sollte die traurige Thatsache, daß so manche ״frommer" Eltern Kinder in das entgegengesetzte Geleise treten, nicht vielleicht zum großen Theile eben in jener lauen Gleichgültigkeit der Eltern ihre Erklärung finden, die wohl Abraham gleich ihre Zelte ihrem Gotte und seinem Gesetze geweiht hielten, aber den Muth nicht hatten den Altar ihres Gottes und seines Gesetzes über die Schwelle ihres Zeltes hinauszutragen? Und bedürfen denn unsere Kinder nicht gleichgesinnter Genossen, entwachsen sie nicht dem väterlichen Hause und bedürfen eben gesinnungsverwandter Kreise um das ihnen von uns überlieferte jüdische Erbe selbstständig weiter zu vererben? Ja bedarf nicht das jüdische Leben überhaupt einer ganzen Reihe von Veranstaltungen, die nur von