Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1863)
- Article
- Zum jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1863-06-01
- Page
- 400 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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400 Zum Mischen Oermtndeleben. praktischen Zeit unpraktischer §ls dies, und was wird vor der commerctell-iildvstriellen Richtung der Zeit früher erbleichen als eben dies kindliche-kindische Ideal der jüdischen Lebensanschanung! Es ist somit schon die ganze Tagesatmosphäre wenig geeignet diejenigen Grundsätze und Gesinnungen aufkommen zu lassen und zur Reife zu bringen, die den jüdischen Mann zum Träger und Verfechter, zum Erben und Vererbern des geistigen jüdischen Natioualschatzes zu Allein auch da, wo das vd חורה 8וה noch in die Männerjahre hinüber reicht und stark genug ist Grundlage eines Mannesstrebens zu werden, glauben so Biele, es sei bereits genug, sei besonders iy unserer Aeft schon Uebcrgroßes von ihnen geschehen, wenn sic nur sich und die Ihrigen der Gcsetzestreue erhalten und t» ihrem eigenen inneren engern Kreis jüdischen Geist und jüdisches Leben Pflegen. Die öffentlichen Angelegenheiten liegen ihnen fern, sie sind.יחידים, Privatleute, sie fühlen sich nicht berufen, in die Geschäfte der Gemetnbe einzugreifen. Sie vergessen, daß eben die יחירים, die einzelnen Glieder in ihrem Gesammtvcrcin die Gottesgemeinde bilden; daß die Gemeindercpräsentanz, der Vorstand, nur dann Sinn und Bedeutung hat, Wenn die Gemeinde in ihrer eoncrcten Wirklichkeit hinter ihr steht; daß jeder Vorstand nur in Auftrag und Vollmacht der Gemeinde, d. h. aller יהירים zu handeln hat, daß nur so lange jedes Mitglied sich feiiien Privatangelegenheiten hingebcn dürfe, als vom Vorstände die auf Men ruhende Obliegenheit pflichtgetreu versorgt wird, daß abex jede unversorgte Pflicht wieder auf jeden Einzelnen der Gemeiyde zurückfällt, insbesondere aber für jedes Unrecht, das der Vorstand übt, die Gemeindeglieder, deren Auftrag- und Vollmachtgeber, verantworlich sind. Wenn der Vorstand die min vernachlässigt, wenn der Vorstand die תורה untergräbt, so theilt jeder יחיד vor Gott die Schuld, der e.in solches Gebahren sieht und schweigt, der sich nicht mit aller Kraft gegen ein selches Gebahren erhebt, der nicht Alles, was rechtlich in seiner Macht steht, frei und offen thut, damit der Vorstand zu seiner Pflicht zurückkehre oder aufhort Vorstand der Gemeinde zu sein. Denn חורה צוה ל מ, uns, jedem jüdischen Manne hat Gott seine חורה als zu vererbendes Gut anvertraut, Jeder von uns ist verantwortlich wenn er die Augen darüber zu-