Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 6 (März 1863)
- Article
- Lübeck
- Date
- 1863-03-01
- Page
- 284 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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,284 Cönesponderiz. wisscnhaftigkett schwöre. Schon öfters bestimmte die verlangte Beeidignug in der Synagoge die Gottesfürchtige«, lieber einen beträchtlichen Schaden zu tragen, als sich des heiligen Ortes der Gottesverehrung für seine Profanintercssen zu bedienen. Diese Pietät w;rd von Andersgläubigen nicht selten zum Nacktheit des Israeliten mißbraucht. (Siehe Bemerkungen.) Selbst von denjenigen, welche sich über so manche heilige Thorapflicht gleichgültig hinwegsetzen, ist großentheils doch anzunchmen, daß der Eid ihnen noch heilig gelte. Die altberühmte Eigenschaft מאמינים בני מאמינים hat die Gesammtheit Israels noch nicht verlassen. Sollte Jemand aber jemals so rüchlos sein können, am Gerichte falsch zu schwören, so haben wir dafür noch keine Garantie, daß derselbe nicht auch die heilige Stätte im Stande, zu behaupten, Sie seien dessen Vater nicht, und würden sonach die natürliche Vaterliebe grausam unterdrücken, um der Pflicht der ersten Versorgung entledigt zu werden, — wie konnten Sie heute in der Morgenandacht vor dem AÜbarmherzigen, bet dessen heiligen Namen Sie zu schwören be-- reit sind, und wie können Sie in der Folge den Muth haben, zu beten 'ובו p ״ כרחם אב על בנים nicht ohne Erfolg bleiben. Kein Auge blieb thräucnleer, und der mit anwesende Vater des noch minderjährigen Beklagten verstand sich sofort zu einem ^wöchentlichen Alimentationsbeitrage, welcher der Summe fast gleich kam, auf die im Falle offenen Bekenntnisses von Rechtswegen erkannt worden wäre, und der Eid wurde zu Aller Freude nicht geleistet. — Zur Ehre der Gemeinde muß hierbei erwähnt werden, daß dergleichen religiös-sittliche Vergehen zu den Seitenheiten gehören. Bemerk. 2. In einem vorgekommenen Rechtsstreite schob ein Bauer, in der Voraussetzung, daß ein Israelit sich lieber die großten Gcldopfer gefallen lasse, ehe er auch einen wahren Eid in der Synagoge schwöre, den ihm aufgetragencn Eid auf den Israeliten zurück. Als der Gcrichtsdiencr hiervon der Frau des eben abwescnden Israeliten die betreffende Mittheilnng machte, ward dieselbe von Krämpfen befallen, die sich bei der Erinnerung an den ihrem Galten bevorstehenden schauerlichen Akt mehrmals wiederholten. Die nothwendige Sckonung der Gattin zwang den wenig bemittelten Mann, beim vollsten Rechte, das ihm die allgemeine Volksstimme zucrkannte, einen für ihn höchst nachtheiligen Vergleich einzugehen. Am Gerichte würde er, ohne daß seine nervenschwache Frau davon Kunde erhalten hätte, mit bestem Wissen und Gewissen den Eid geleistet haben.