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Jeschurun · 1863-01-01 · Heft 4 (Januar 1863) · p. 175

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 4 (Januar 1863)
Article
Zum jüdischen Gemeindeleben
Date
1863-01-01
Page
175 (sequence 12)
Language
German
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Aphorismen. III. 175 ligionsgesetzes völlig vernachlässigt, ja die durch ihre Schule und ihre Lehrer die Jugend geradezu zur Verachtung und Nichterfüllung dieses Gesetzes heranbildeu läßt; die mit ihrem öffentlichen Gottesdienste den Vorschriften des das religiöse Gemeindcstatut bildenden Schulchan Aruch geradezu Hohn spricht; die durch ihren Prediger die Verachtung und Nichterfüllung jener gemcindestatutarischen Obliegenheitcn predigen und sankttoniren läßt; die die zur Erfüllung dieser gemcindestatutarischen Obliegenheiten nothwendigen öffentlichen Anstalten theils gar nicht mehr herstellt, theils sie absichtlich verfallen läßt oder einer solchen Leitung unterstellt, daß kein den gemeindestatutarischen Obliegenheiten noch gewissenhaft ergebener An- Hänger sich ihrer zur Erfüllung seiner Gewissenspflicht bedienen kann; die endlich solche Männer zu ihren Vorständen bestellt, welche die gemeindestatutarischen Obliegenheiten gar nicht wehr kennen, geschweige denn im eignen Leben erfüllen, und deren ganze Tendenz und Gebahrung auf Abrogirung dieser Obliegenheiten gerichtet ist: eine solche Gemeinde hat in dem Maße mit dem jüdischcommnnalen Vcreinsgesetze und mit dem jüdisch-communalen Vereinszwecke völlig gebrochen und sich in das Gegenthcil eines auf dem biblisch-rabbinischen Statut stehenden jüdischen Gemeinde-Vereins umwandclt, daß sie mindestens an Diejenigen allen und jeden Anspruch verloren hat, die in Aufrechthaltung jenes Gesetzes ihre heiligste Gewifsenspflicht erkennen, in Erfüllung jener Zwecke ihre ganze Lebensaufgabe finden, und sich daher lediglich als Mitglieder eines solchen Vereins zähleu können und wollen, dem jene Gesetze heilig, und dem, die Erfüllung jener Zwecke seinen Mitgliedern zu ermöglichen und zu erleichtern, gewissenhaftes Ziel seiner Thättgkett ist, die daher mit dem Augenblick aufgehört haben seine Mitglieder zu sein, als er aushörte ein Verein für das biblisch-rabbinische Gesetz zu sein. Wahrhaft lächerlich ist aber nach allem Diesen die Aenßerung, die ich oft in allem Ernste zu hören bekomme, ob Jemand die Synagoge besuche, seine Kinder zur Schule schicke, Schechita des Schächters benutze rc. oder nicht, das gelte der Gemeinde völlig gleich, sie hat alle diese Anstalten für Jedermann herzustellen und darum müsse Jedermann ihre Kosten mitbezahlen. Daß sie alle diese Anstalten auch für mich herzustellen habe,

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