Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1863)
- Article
- Zum jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1863-01-01
- Page
- 170 (sequence 7)
- Language
- German
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170 Zum jüdischen Gemcindeleim. schloffen hält, damit nur den ׳Vorschriften seines Religionsgesetzes gehorcht; daß die Herren vom Vorstande und die Mitglieder der Gemeinde, die ihr Geschäft am Sabbath betreiben, den Vorschriften seines Religionsgesetzes zuwiderhandeln; daß endlich der Lehrer und der.Prediger, die diese Sabbathentwcihung lehren und preisen, eben damit nicht Lehrer und Prediger des Religionsgesetzes sind, zu welchcn sich der Schuster ׳ bekennt. Das find evidente Thatsachcn, zu deren Erkenntniß keinerlei theologische Einsichten von Nöthen sind. Es handelt sich vor dem Forum des Staates gar nicht um das Besser-Sein, sondern lediglich um das Anders-Sein. Und eben dieses Anders-Sein ist ein conkretes Faktum. Spricht aber der Staat, er könne nicht beurtheilen, wie wett dieses Anders-Sein das Wesen des Judenthums berührt, und wie weit ich mit der Behauptung im Rechten s^i, mit dieser Abrvgirung des Gesetzes sei das Wesen des ׳Judenthums abrogirt, und er könne daher nicht die Entscheidung abgeben, das Religionswesen, zu welchem ich steuern soll, sei kein jüdisches mehr: so kann er noch viel weniger beurtheilen, noch viel weniger die Entscheidung abgeben, daß dieses Religionswesen noch ein jüdisches sei, und kann daher sich in keiner Weise rechtlich befugt hattcn, mich zur Anerkennung desselben als meine Religionsgemeiude zu zwingen. Nur auf Grund einer entschiedenen Gewißheit kann der Staat einen seiner Angehörigen zu einer Leistung nöthigen. Fehlt ihm die Urtheilsfähigkeit hinsichtlich der causa litis, so muß er sich Mit einem uou liquot hüben und drüben tncvnipctent erklären und sich pro und contra jedes Einschreitens begeben, und dabei wird sich der Schuster vollkommen beruhigen. Sagt man aber, der Staat hat in solche theologische Nntersuchungcn gar nicht einzugehen, er hat als Staat die Dinge nur in ihrer äußern Erscheinung aufzufassen, er hat die Dinge dafür zu nehmen, wofür sie sich geben, ihm ist dasjenige Judenthum und jüdisches Religionswesen, wozu sich die Mehrzahl der in seiner Mitte Wohnenden Juden bekennen — so sieht man nicht, oder will eben nicht sehen, welches lächerliche gui pro quo der Doppelsinn des Wertes Jude hier spielen muß. Jude ist nämlich entweder der Name einer Nationalität oder, einer Confessio«. Der Staat nennt mich Jude entweder, weil ich von Abraham stamme, dessen Nachkommen im Lause der Zeit den Namen-Juden adoptirten, oder er nennt mich