Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1863)
- Article
- Zum jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1863-01-01
- Page
- 168 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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168 ׳ Zum jüdischer! Gemeüidclebm. jj meinwesen und dessen Anstalten beiznsteuem, dessen Grundsätze und | Zwecke den meinigen diametral entgegenstehen, dessen Grundsätze ß rust Zwecke zu bekänrpfsn ich mit meinem Herzblute mich verpflichtet fühle, ja dessen Grundsätze und Zwecke auch nur mit Einem | Beitragskreuzer anzuerkennen als die drückendste Versündigung, » als die offenste Verleugnung und Verhöhnung alles dessen, was s! mir heilig ist, ewig auf meinem Gewissen lasten muß? Mit wel- § chem Rechte und nach welchem Rechte unter dem Banner der Ge- ■; Wissensfreiheit diesen schreiendsten Gewissensdruck üben?!! Man beruft sich auf den Staat. Der Staat fordert — so j sagt man —- jeder seiner Angehörigen müsse sich zu einer der in | seiner Mitte anerkannten Religionsgemeinden halten, so müsse der ij Jude auch, entweder sich als Mitglied zu der in seinem Wohnorte K bestehenden jüdischen Gemeinde bekennen, oder sich taufen und zu ׳j einer der christlichen Confessionen übertreten. Die Beurtheilung, jj wie weit die bestehende jüdische Gemeinde die Prinzipien des Ju- :1 denthmns verlassen, wie '׳ ich behaupte, oder nicht, stehe dem Staate Z nicht zu, er habe als christlicher׳ Stat gar keine Einsicht in diese : ' Frage. Genug, es ist das Religionswesen, zu welchem sich die;1 überwiegende Mehrzahl seiner jüdischen Unterthanen bekennen, dar- : j um ist es für ahn das jüdische, uich ich, als Einzelner, habe kein n Recht, mich auszuschließen. ' I Ich acceptire in vollem Sinne das Zugeständniß, daß der j Staat nicht beurtheilen könne, ob, wie ich behaupte, das von dem s Vorstande unserer israelitischen Gemeinde betriebene Religionswesen is -in Wirklichkeit aufgehört habe ein jüdisches zu sein. Allein wer f nicht beurtheilen kann, ob eine Sache ein gewisses Etwas nicht ist, § der kann ebenso wenig beurtheilen, ob diese Sache dieses Etwas ja ^ei; zu Betdem gehört mindestens gleiche Einsicht in die Realität ■fj der Sache, um die es sich handelt, und in das Wesen, das ihr fj ab- oder zugesprochen werden soll. Ja, es gehört zur Bejahung Ü eine noch viel gediegenere, gründlichere Einsicht als zur Verneinung i| Ich kann in meinem Geschäfte es in tausend Fällen auf den ersten :j Bjick erkennen, wenn ein Schuh in Vergleich zu einem gegebenen :! ׳Leisten zu kurz oder zu laug ist rc. ich muß aber viel sorgfältiger jj prüfen um sagen zu können, daß er genau zu einem gegebenen. Lei- ,'jj stßn passe und ihm ganz adäquat sei. In unserm Falle zumal wäre