Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 2 (November 1862)
- Article
- Zum jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1862-11-01
- Page
- 73 (sequence 11)
- Language
- German
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Aphorismen. I, 7;3; dM höchsten menschlichen Anliegen, Männer dem Staate entscheidende gutachtliche Aeußerungen abzugeben haben,, die weder nach den offictcll bei ihnen vorauszusetzenden Einsichten und Ansichten, noch nach der ihnen osfictell angewiesenen Stellung die geringste Erkenntniß- und Urtheilsfähigkeit, noch die geringste Vertrauenswürdigkeit׳ dafür besitzen. Nachdem man aber einmal jo weit gegangen, sein jus circa sacra bis zum Erlaß von Wahl- und Gemcindeordnungen re, für jüdische Religionsgemeinden auszndchnen, so lag der wettere und verhängnißvvllere Schritt sehr nahe, auch sich gar bald die Competenz zum Einschreiten in. sacra des jüdisch kommunalen Religions- Wesens zuzuschretben, und Synagogenordnungen, Einführung von Religionsbüchern, Religionsunterrichtsplänen, Liturgien, Conßrmationen re. von Staatswegen zu dekretiren. Was in jiidischen Synazogen gebetet aber nichtgebetet, was in jüdischen Schulen untcrrichtet oder nicht unterrichtet werden dürfe re, ward von Mtnistcrtischen aus sestgestellt und die Ueberwachung und Leitung jüdischer Eultus- und Unterrichtsangelegenheiten ward zu einem förmlichen Reffort staatsbürgerlicher Verwaltung. Ehen, nach jüdischem Religionsgesetz Ehebruch, staatsseitig für gültig erklärt, — Talmudunterricht mit Polizetgewalt gestört und die Takmudlehrer aus den Grenzen des Staates gewiesen, — Hebräischer Unterricht als Gegenstand der öffentlichen Schulen gestrichen und der Verkümmerung auf den Schleichwegen eines verpönten Winkelschulunterrichts überwiesen, -rliturgische Reformen des Gottesdienstes unter Androhung zu verlierender Gewerbs-Concesstonen eingeführt, oder auf praktisch kürzerm Wege durch Heiducken-Peitschcn-Hiebe nachdrücklicher unterstützt, — Synagogen geschlossen, Sifre Thora mit Gendarmen aus dem Hechal kleiner Landgemeinden geholt, damit die Gemeindeglieder sich an dem Reform-Gottesdienstes benachbarter Gemeinden betheiktgen, oder dort ״zur Predigt" gehen sollen, — dies und Aehnliches find allerdings vereinzelte eklatante Ausschreitungen staatlicher Machtvollkommenheit, die unsere Zeit erlebte; allein es find dies doch nur Ausschreitungen eines Prtncips, das mehr und minder überall zur Geltung gebracht wurde. Wir müssen jedoch so gerecht sein zu gestehen, daß in den allermeisten Fällen die Staaten sich dieses Einschreiten in jüdisch religionsgemeindliche Angelegenheiten bona fide