Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 2 (November 1862)
- Article
- Zum jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1862-11-01
- Page
- 69 (sequence 7)
- Language
- German
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!Aphorismen- 1! 69 gionsgemeinden-Dorsteher zu seinen Vögten, gab ihnen die judeufeindlichen Gesetze zur Ausführung in Händen, machte sie für deren Beachtung und Ausführung verantwortlich und bekleidete sie zu diesem Ende mit politischer Polizeigewalt im Interesse des Staates über und gegen die Juden, eine Stellung, die Jahrhunderte herab zugleich freilich den Häuptern und Aeltesten der jüdischen Gemeinden vielfache Gelegenheit bot, gleich ihren Pharaonischen Vorgängern aus ältester Zeit, die hohe Tugend hingebender Aufopferung für ihre unter unerschwinglichen Lasten seufzenden Brüder zu üben und die Streiche aufzufangen, die deren Rücken bestimmt waren. Die jetzige Generation hat gar keinen Begriff mehr davon, was es in alter Zeit bedeutete ״Juden-Aeltester" zu sein, und nur diejenigen haben eine schwache Ahnung davon, die noch Gelegenheit hatten, mittelalterlichcs Galnth und dessen Eonsequenzen für die ראשי וטובי הקהל ans eigener Anschauung in solchen Staaten kennen zu lernen, in welchen die mittelalterliche Nacht eigentlich erst mit dem Jahre 1848 zu schwinden begann. Diese Verschmelzung der politischen Vertretung der ״Judenschuft" vor dem Staate und des Staates gegenüber der Judenschaft mit der religiösen Vertretung des Judenthums und dessen Angelegenheiten im Schüße der jüdischen Religions-Gemeinden, die Jahr- Hunderte lang andauernde Vereinigung beider communaler Autorijäten in denselben Persönlichkeiten hatte eine Zdecnverwirrung zur Folge, die nahe daran war den jüdischen Gemeinden den Untergang zu bringen, sobald der politische Druck vollends vor der Morgenröthe der neuesten Zeit verschwinden zu sollen schien. Politischer Druck und Zudenthum war so lange durch eine und dieselbe Autorität vertreten worden, es waren z. B. die jüdischen Ausnahmsstcuern an den Staat und die commnnalen Beiträge zu religiösen Zwecken, die Dominical- und Kultus-Steuern, wie dies in einem großen .deutschen Staate genannt wurde, so lauge durch eine und dieselbe Autorität bemessen und erhoben worden, daß politischer Druck und Judenthum,, mindestens aber politischer Druck und jüdisches Gemeinwesen wie Castvr und Pollux, oder besser wie die siamesischen Zwillinge, so in der Vorstellung zusammengewachsen waren, daß mit dem Untergang des Einen, sofort auch die Existenz des Andern bedroht schien. Haben wir es doch erlebt, daß in einem Staate bis dahin