Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1862)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1862-10-01
- Page
- 45 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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4:5 mal der geschichtliche Unterricht in der Sexta gestattet, ja sogar auch den Unterricht in der Sexta gestattet, ja sogar auch den Unterricht in der Geographie, in welchem Jutrasinski mehr geleistet, als ein anderer Lehrer vor ihm, habe man ihm entzogen, bloß weil er ein Jude. (Hört! Hört!) Möchte in Preußen doch endlich das gleiche Recht für Alle herrschen. — Der Regierungskommtssär: Es handle sich hier um ein wichtiges Princip. Nach Ansicht der Regierung sei die Regierung zu Posen eine höhere christliche Lehranstalt, und daß im Collegium einer solchen Anstalt sich ein Jude befinden dürfe, sei bis jetzt in Preußen noch gar nicht dagewesen, sei. zuwiderlausend gegen alle Ordnung. Redner sucht dann aus den Akten und insbesondere aus den Stiftungsurkunden den Nachweis zu führen, daß die Realschule zu Posen in derThat vor Allem eine christliche Simultanschulc sei. — Abg. v. Mallinckrodt: Es handle sich nicht um die Emancipatton der Juden, sondern um die Frage: ob christliche Eltern nach wie vor noch das Recht haben sollen, zn verlangen, daß ihre Kinder von christlichen Lehrern unterrichtet Werdern Dieses Recht müsse gewahrt werden. Wenn die Regierung die definitive Anstellung eines jüdischen Lehrers an der Realschule zu Posen genehmigte, so würde sie sich in Widerspruch mit dem Gesetz stellen; er freue sich, daß der geaenwärtige Cultusminister sich auf den richtigen Boden gestellt habe. — Abg. vr. Rupp: Die Regierung verfahre in jeder Beziehung tendenziös. Der Magistrat zu Posen wolle volle Gleichberechtigung, und wenn Jemand Aufschluß geben könne über die bei der Gründung der Realschule zu Posen gehabten Absichten, so sei dies doch gewiß der dortige Magistrat Nun, der Magistrat habe jetzt gesprochen — und dennoch komme der Regieruiigskommissär jetzt und wolle das Gegentheil behaupten. Durch Tendenzen, welche außerhalb der Verfassung lägen, dürfe die Regierung sich nicht bestimmen lassen. Von vorn herein und in systematischer Weise sei das Recht des Or. Jutrosinski gekränkt worden; ja, sogar auch den deutschen Unterricht habe man ihm genommen, weil er ein Jude. Einem getauften Juden freilich übertrage ' der gegenwärtige Minister des Cultus den christlichen Religionsunterricht, und dem Princip des Cultusministers möge das auch allerdings entsprechen; abzusehen sei indessen nicht, wie durch die Taufe orientalisches Blut sich mit einem Male auch in germanisches sollte verwandeln können. Das Verhalten der Negterung der Verfassung gegenüber sei seltsam, befremdend; die Versassung spreche nur von ״Confessionen" und die Regierung spreche von ״christlicher Religion". Hierdurch werde ein künstlicher Gegensatz geschaffen, von dem die Verfassung nichts wisse. Verdunkeln, verwischen, verwirren wolle die Regierung. Und wie verhalte sich