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Jeschurun · 1862-10-01 · Heft 1 (Oktober 1862) · p. 32

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 1 (Oktober 1862)
Article
Macaulay über die Judenfrage [Rezension]
Date
1862-10-01
Page
32 (sequence 5)
Language
German
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32 Maeautay über die Zudenstage. eine aus Juden und Christen bestehende Behörde einer Christen und Juden umfassenden Gemeinde Gesetze geben soll. Bei neunhundert neun und neunzig Fragen von tausend, bet allen, welche Polizei, Finanzen, bürgerliches und Strafgesetz, auswärtige Politik betreffen, hegt der Jude als Jude kein Interesse, welches dem des Christen, oder selbst dem der Hochkirche entgegengesetzt wäre. Nur bet ktrchlichen Fragen, mögen Männer der Hochktrche und Juden verschiedener Meinung sein. Aber sie können nicht weiter von einander abweichen, als der Katholik von dem Mann der Hochkirche, oder der Independent von dem Anglikaner. Der Grundsatz, daß Hochkirchliche ein Monopol auf die ganze Staatsgewalt in Anspruch nehmen dürften, hätte wenigstens noch einen verständlichen Sinn; der Satz aber, daß Christen sie für sich monopolisiren dürften, hat ganz und gar keinen Sinn. Denn keine mit kirchlichen Einrichtungen des Landes verwandte Frage kann denkbarerwetse vor das Parlament kommen, in Betreff deren nicht eine ebenso bedeutende Meinungsverschiedenheit unter Christen bestünde, wie zwischen einem Christen und einem Juden. Thatsächltch sind die Inden gegenwärtig keineswegs von allen politischen Rechten ausgeschlossen. Sie besitzen sie, und so lange wie ihnen, Retchthümer zu sammeln, gestattet ist, müssen sie sie besitzen. Der oft aufgestellten Eintheilung in bürgerliche und politische Rechte fehlt jedes unterscheidende Merkmal. ״Privileges are power"; Bürgerliche Rechte sind so gut, wie politische Rechte. Civil-Recht und politisches Recht sind synonym: das eine kommt vom Lateinischen und hänzt mit Civitas (Staat oder Stadt) zusammen, das Andere kommt aus dem Griechischen und hängt mit polis (Stadt oder Staat) zusammen. Auch ist das kein bloßes Spiel mit Worten. Achten wir einen Augenblick auf den Thatbestand, da werden wir bald sehen, wie die Dinge untrennbar, ja fast identisch sind. Daß ein Jude in einem christlichen Lande Richter sein sollte, das möchte wohl das ärgste Aergerniß sein. Aber ein Geschworner darf er sein. Er mag sich Urtheile aus Thatsachen bilden, das schadet nichts. Aber ihm zuzugestehen, daß er aus Gesetzen Urtheile ableitet, damit hat die Verfassung ein Ende! Er mag in der Loge der Jury in feierlichem Anzuge parabiren und Verdikte fällen. Aber,

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