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Jeschurun · 1862-05-01 · Heft 8 (Mai 1862) · p. 381

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 8 (Mai 1862)
Article
Die jüdische Realschule in ihren genetischen und cultur-historischen Beziehungen zum Judenthum und zur Gegenwart
Date
1862-05-01
Page
381 (sequence 13)
Language
German
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381 Don Mr. Mendel Hirsch. Acker bis :zum ׳Backtrog sich erstrecken , hier nicht weiter zu verfolgen .brauchen: findet da, so haben wir uns zu fragen, nach der jüdischen Anschauung der Begriff Eigenthum in dem gewöhnlichen Sinne des Wortes seine Anwendung auch auf das, was der Jude sein nennt, oder ist ihm im jüdischen Sinne nicht vielmehr der eines von Gott unter bestimmten Bedingungen, .zu von Gott festgesetzten Zwecken zu verwendenden, jederzeit kündbaren Darlehens zu substituiren? Wie aber erscheint nach dem Maststabe der jüdischen Anschauung die nach der .entgegengesetzten Seite ausschreitende Verirrung der den Begriff des persönlichen Eigenthmns überhaupt negirenden co.mmunistischen Theorien? — Oder wenn das jüdische Gesetz!bei der Einsetzung -eines jüdischen Königs eindringlich hervorhebt, daßorunser ״Bruder" sei, wenn ,es ihm verbietet zu seinem Privatgebrauch unnöthig viele Pferde zu halten, ״damit er nicht übermüthig werde";!wenn er nicht selbst Recht sprechen darf, noch Urtheile zu bestätigen oder gar zu casfire.n hat-; wenn er so wenig oberster Kriegsherr ist, daß vielmehr die An- Lorisation zu einem Kriege -von dem von ihm unabhängigen höchsten -Gerichtshöfe auszugehen hat; wenn von einem etwaigen Antheil an der legislatorischen Gewalt unter dem Banner des Gottesgesetzes ohnehin keine Rede sein kann; wenn .es dem jüdischen Könige, dem ״Ge-- salbten des Herrn", als heilige Pflicht geboten ist, ״wenn -er nun fest sitzet auf dem Throne seiner Herrschaft" sich allerhöchst eigenhändig eine Abschrift eines Theiles des göttlichen Gesetzes zu machen; wenn der jüdische König überhaupt nur als höchster Wächter und Beschützer der Ausübung des über ihm wie über jedem Andern unantastbar hoch dastehenden Gesetzes erscheint, dessen Abschrift ihn deßhalb als Erinnerung an die Beschränkurig und Bestimmung seiner ״königlichen" Wacht nie verlassen durfte; wenn es deßhalb als Verrath bezeichnet wird, in ihm, nach dem Vorbilde anderer Völker, den nach Außen hin schützenden Repräsentanten zu erblicken, in dessen Glorificirung, als der verkörperten nationalen Idee, die Nation sich selbst zu ehren glaubt, Wenn das im jüdischen Kreise als Verrath gilt: wie würde ohne daß wir hier auch nur im Entferntesten an eine Kritik der Idee des König- Lhums an sich denken — vor dem Forum des jüdischen Gesetzes die Theoriez. B. des — Gottes gn ad enLhums beurtheilt werden, und besteht überhaupt eine Analogie zwischen diesem jüdischen Könige unif der׳ MniHsihoe, wie sie auf der Bühne der Geschichte sich von Ninrxyh

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