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Jeschurun · 1862-05-01 · Heft 8 (Mai 1862) · p. 380

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 8 (Mai 1862)
Article
Die jüdische Realschule in ihren genetischen und cultur-historischen Beziehungen zum Judenthum und zur Gegenwart
Date
1862-05-01
Page
380 (sequence 12)
Language
German
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380 Die jüdische Realschule \c. Hin M^rt dev Verständigung». Würdigung .und Beurteilung der werdenden und gewordenen geschichtsichen Gestaltungen der Gegenwart und Vergangenheit? Denn selbst abgesehen davon, daß die bunte Mannichfaltigkeit.der Objekte es schon von vornherein als unthunlich erscheinen läßt, diese Aufgabe als ״auch einen Gegenstand" bestimmten Unterrichtsstunden zuzuweisen, so ist auch das zu Lehrende, das als Kriterium im jugendlichen Geiste Herzustellende, ja,selbst keineswegs etwas in conciser, bestimmt ausgesträgter Fassung Vorliegendes. Die H. Schr. ist ja kein Lehrbuch, mii dessen bestimmt formulirten ״Lehrsätzen der jüdischen Anschauung", wir nur einfach die zu prüfende conkrete Erscheinung oder Lehre zu vergleichen hätten, um die Uebereinstimmung oder den Widerspruch erkennen zn können. Wir haben ja vielmehr, was jüdische ,Gesinnung, jüdische Lehre und jüdische Anschauung sei, in den meisten Fällen erst aus dem jüdischen Gesetze zu erschließ e.n, zu folgern. Der Weg, den wir hier zur eigenen Erkenntniß gehen und den wir unsere Schüler führen können, ist ja lediglich der, daß.wir uns fragen : Wenn vom jüdischen Gesetze dieses geboten, jenes verboten wird, was ergibt sich dann wohl.für das zu prüfende Verhältniß in dieser Beziehung als jüdische Anschauung? Wenn z. B. das jüdische Gesetz gebietet, bei der Ernte von jedem Acker eine Ecke, von jedem Baume einen Wipfel, vom heimgebrachten Getraide, von den Heerden, vom Gesammt- Verdienste ein volles Zehntel oder mehr dem Armen, resp. dem grundbesitzlosen Leviten*) oder sonstigen gottesdienstlichen Zwecken zn überlasten; wenn in Palästina .Niemand ein Grundstück auf ewige Zeiten, sondern höchstens nur auf 49 Jahre verkaufen konnte; wenn ein volles Siebtel und darüber der Zeit und somit Such der Arbeitskraft der produktiven, die Dinge umgestaltenden Thätigkeit durch die In? stitution des Sabbath entzogen wird, ja wenn stets nach Ablauf von je ß Jahren der jüdische Acker (in Palästina) ein ganzes Jahr lang, nach jedem achtundvierzigsten gar zwei Jahre brach liegen mußte, — wie wir denn die ganze Reihe der vor Vergötterung deH B e f i tz e s warnenden und schützenden Gesetze, die von dem ersten Schritte zum Erwerbe bis zum Genüsse des Erworbenen, von devs *) — jedoch keinem bestimmten, so daß nie ein Lernte oder Ahronide gegen irgend Jemanden einen Anspruch geltend machen konnte -־- die Folgen davon springen in Pje Augen Md Vergleiche exgeben sich pon selbM

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