Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 6 (März 1862)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1862-03-01
- Page
- 294 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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294 Bücherschau. ist uns unbegreiflich und müssen wir sehr bedauern; denn Unkundige müssen durch diese ohnehin ganz überflüssige Etnschiebung aus die falsche Meinung verfallen, daß man hauptsächlich nur hinsichtlich des zu Kiddusch und Hawdoloh bestimmten Weines aus כשרוח zu sehen hätte; da aber das La״ MV betreffende Verbot ohnehin leider immer mehr übertreten wird, und durch die mit dem Leichtsinne in gleichem Schritte um sich greifende Unwissenheit wirklich bei vielen die irrige Meinung verbreitet ist, daß blos ״der zu Kiddusch und Hawdoloh" erforderliche Wein כשר sein müsse, daß man es aber hinsichtlich des zu sonstigem Genüsse dienenden Weines mit dem כשרות nicht so genau zu nehmen verpflichtet sei: hätte der Vers, bei Besprechung dieser Vorschrift sich um so mehr davor hüten sollen, einer auf Ignoranz beruhenden falschen Meinung auch nur den entferntesten Vorschub zu leisten; der Herr Verf. hätte höchstens bemerken können, daß der Gebrauch von סתם יינם zu Kiddusch und Hawdoloh ein doppeltes Unrecht ist, welches erstens darin besteht, daß überhaupt der Genuß von Wein, der sich frei in den Händen eines Nichtjuden befunden hat, streng untersagt ist, und zweitens darin, daß jeder Segensspruch über den absichtlichen, nicht durch Krankheit dringend veranlaßten Genuß eines durch die Thora oder das rabbinische Vorbeugungsgesetz verbotenen Gegenstandes eine Verhöhnung Gottes ist*) (Sch. Orach Chajim 196, 1 'ט״ו ס״ק א). Sehr ungeeignet erscheint uns ferner ein anderer an der oben erwähnten Stelle gebrauchter Ausdruck des Verf., nach den bereits angeführten Worten sagt er nämlich: Wird er durch einen Nichtjuden geholt, so muß die Flasche versiegelt sein, und ist sie einmal entsiegelt, so habe man ״darauf Acht, daß sie-nicht in eine ungeweihte Hand komme" — Welche Hand gilt dem Heirn Verf. als ״geweiht" und welche als ״ungewetht"? Bei uns existirt keine ״geweihte" Hand, und es ist wirklich sehr zu bedauern, daß in einer Schrift, welche sich die Erhaltung und Kräftigung des jüdischen Lebens zur Aufgabe machte, rin auf ganz fremdartigen Anschauungen *) Daß die in;כ״ת לא״ח סי* רע״ב ט״ק ב dem Verfasser der ש׳ו׳ת באר עשק vindizirte Enischeldung sich in der angegebenen Fassung gar nicht in den erwähnten Nesponsen befindet und daß auch die in כאל עשק סי' ק״ט wirklich ausgesprochene Ansicht bereits längst widerlegr wurde, ist bekannt.