Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1862)
- Article
- Darf die Orgel in der Synagoge eingeführt werden?
- Date
- 1862-01-01
- Page
- 194 (sequence 3)
- Language
- German
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194 Darf die Orgel in der Synagoge eingeführt werden? einmal שמחת בית השואבה als genügender Grund betrachtet wurde, um an Sabbathen und Festtagen Musik zu gestatten, um wie viel weniger kann dieselbe bei unserem Gottesdienste erlaubt werden! Es ist daher klar, daß jede Instrumentalbegleitung beim Gottesdienste an Sabbathen und . Festtagen dem Juden verboten ist. Aber auch durch einen Nichttsraeliten kann dieselbe keineswegs gestattet werden, denn aus Tr. Schabbath.f. 150 a., Maimouides 1 ,6 הל׳ שבת, Sch. a. Orach Chajim 307, 2 geht hervor, daß man auch einen Nichtisraeliten weder vor noch an Sabbath veranlassen darf, eine an diesem Tage verbotene Werkthätigkett für einen Juden zu verrichten; und wenn es auch nach Sch. a. Orach Chajim 338, 2 gestattet ist, rücksichtlich eines Neuvermählten Paares durch Nichtisraeliten mustciren zu lasse», so kann hieraus doch durchaus noch kein Erlaubnißgrund für Instrumentalbegleitung beim Gottesdienste deduzirt werden. Denn die Neuvermählten zu bekundende Theilnahme ist eine religionsgesetzlich gebotene Pflicht, die so wichtig ist, daß rücksichtlich ihrer Erfüllung nach Sch. a. Eben Ha-Eser 65, 4 sogar das Gesetzesstndium unterbrochen werden soll; in der Instrumentalbegleitung beim Gottesdienste außerhalb des Tempels zu Jeruschalajim kann aber nicht die entfernteste Spur einer gottgefälligen Handlung nachgewiesen werden, weßhalb auch der Umstand, daß da, wo es sich um eine wirkliche Pflichterfüllung handelt (׳wo במקום) für eine durch das Vorbeugungsgesetz verbotene Thätigkeit אמיוד, לגברי gestattet sein kann, nicht das geringste entscheidet; denn aus Tr. Gittin f.? a. erhellet deutlich, daß in der Instrumentalmusik beim Gottesdienste mindestens keine מצו׳ erblickt werden kann: und da der von R. Mosche Jsserles Sch. a. Orach Chajim 339, 3 aus Tosaphot zu Beza s. 30 a.;ר׳ה חנן אין מטפחי angeführte Grund, wie bereits in דברי חברית S. 5 von R. Herz Scheyer Obcrrabbiner in Mainz und S. 62 von R. Samuel, Oberrabbtner in Amsterdam erwähnt wird, in unseren Zeiten wegfäüt, ist durchaus keine Berechtigung vorhanden, an Sabbathen und Festtagen den Gottesdienst durch einen Nichtisraeliten mit Musik begleiten zu lassen. Ferner ist wie aus מגיר משנח zu 9 ,6 הל׳ שבת und fl מ״א לא״ח סי׳ ש"?ס״ק hervorgeht, der Grundsatz fcstzuhaltcn, daß wir nicht berechtigt sind, hinsichtlich der durch das Vorbeugungsgeseh verbotenen Thätigkeiten aus einer Besttmmung durch Analogie neue Erleichterungen zu statuiren. Urber-