Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1862)
- Article
- Was hat eine gesetzestreue Minorität neologischen Wünschen gegenüber zu thun?
- Date
- 1862-01-01
- Page
- 190 (sequence 18)
- Language
- German
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190 Was hat eine gesehcStreue Minorität mit die Kirchengesetze befolgt werden", es sollen ״die religiösen Ansichten und das Leben der Individuen nicht censnrirt" werden dürfen re. Wohl! Es soll jedem freistehen, die Reltgions- und Kirchenpflichten nicht zu erfüllen, er soll deßhalb nicht einmal getadelt werden dürfen — Wohl! Allein, dann muß aber doch wohl ebenso eincm jedem freistchen die Religions- und Kirchenpfiichten ja zu erfüllen, dann must doch wohl einem Jeden durch die Reltgions- und Kirchen-Gemetnde, der er angehvren soll, die Erfüllung seiner Reltgions- und Ktrchen-Pflicht möglich gemacht werden, dann darf doch wohl am allerwenigsten Jemand gezwungen werden sich an religiösen Uebungen, Institutionen und Lehr-Veranstaltungen zu bebetheiligen, die seinen Gewissens-Pflichten und religiösen Ueberzeugungen diametral entgegengesetzt sind, und an welchen sich zu betheiligcu sein religiöses Gewissen ihm aufs entschiedenste verbietet — dann — mit einem Worte — hat doch mindestens der Orthodoxe dasselbe Recht auf Gewissensfreiheit, auf ungehinderte Reltgionsübung und Schutz gegen Gewissenszwang wie der Neologe — um denn beide mit ihrem Taufnamen zu nennen — und wie will der Verf. die aus seinen Ansichten und für seine Ansichten entworfene Berfassung ins Leben führen ohne den schreiendsten Terrorismus gegen die orthodoxen Israeliten der Pfalz zu üben? Kann er sie zwingen, die von ihren Vätern ererbten religiösen Ueberzeugungen — mag er von ihnen halten was er will — zu verwerfen und die seintgeu und die seiner Gesinnungsgenossen zu adoptiren, die, wie er das nennt, es verstehen ״den Kern von der Spreu, das Ewige von dem Zeitlichen zu sondern, das nur für eine gewisse Zeit berechnet, in andern Zeiten und Verhältnissen abgeworfen werden muß, wenn es nicht störend wirken soll" — kann er die alten Juden zwingen sich zu dem reformirten Judenthum zu bekennen, und wenn er das nicht kann, und im Angesichte des Jahrhunderts nicht wird können wollen, wie soll seine Verfassung oder irgend eine andere centralisirende Verfassung der Synagoge in's Leben treten, ohne den ihrem Gewissen treu bleibenden orthodoxen Juden, wenn sie etwa in der Minorität sind, den Wanderstab als letzte Rettnng ihrer Gewissensfreiheit in die Hand zu drücken? Wir sprechen unsere tiefste Ucberzcugung ans. Eine auf echt jüdischer, wahrhaft liberaler Basis des Selbstbestimmungsrechts der