Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1862)
- Article
- Was hat eine gesetzestreue Minorität neologischen Wünschen gegenüber zu thun?
- Date
- 1862-01-01
- Page
- 189 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2932754-2932905-2932910-2946483--07107-2946571- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
molvgischen Wünschen gegenüber zu thun? 189 % sentliche des Judenthums in dem Bekenntnis eines einen einzigen offenbarenden Gottes erkennen, denen vielmehr der Bekenntnißgrund der Synagoge auf Schrift und Tradition beruht, und denen zum Judenthum das Bekenntniß eines einen einzigen Gottes un d die Erfüllung seines durch Schrift und Tradition offenbarten Gesetzes gehört; das Bekenntniß eines einzigen Gottes macht den Heiden zum Menschen; die Erfüllung des durch Schrift und Tradition überlteferten Gesetzes macht den Menschen zum Juden; -- die weder Rabbtnen noch Vorstände, noch Gemeinde-Ausschüsse, noch Gemeinden, noch alle diese Potenzen zusammen für berechtigt erkennen auch nur ein Tütelchen a» den durch Gesetz und durch in diesem Gesetz und durch dasselbe geheiligten Usus fanktionirtcn religiösen Vorschriften und Institutionen zu ändern; denen dieses Gesetz mit allen seinen Eonsequenzen über Rabbtnen und Gemeinden steht; denen dieses Gesetz daS constitutive Grundrecht der Indischen Gemeinden bildet, zu dessen gewissenhafter Ausführung Gemeinden und Rabbinen berufen sind, in dessen treuer Ausführung allein die Autorität der Gemeinden und Rabbiner wurzelt, mit dessen Verletzung Gemeinde unb Rabbtnen sofort jede Berechtigung dem Einzelnen gegenüber verlieren; — dte daher an keinem Gottesdienst, an keiner Schule, an keiner Institution, au keinem Gemcindewesen sich betheiligen könnten, dte auf einer andern als der unverbrüchlich treuen Basis des überlieferten gesetzlichen Judenthums beruhen, und die mit der Erfüllung ihrer heiligsten Gewtssenspflichten nicht nur im Gotteshause, sondern im eigensten Leben des Hauses, der Familie und in der Erziehung ihrer Kinder völlig rathlos und verloren wären, wenn die Leitung ihrer Reltgionsgcmetnde und deren Jnstttuttoneu, Synagoge, Schule, Schechita, Mikwc u. s. w. Vorständen und Rabbinen anhcimfiele, dte den vom Verf. in seiner Schrift bekündeten Ansichten und Grundsätzen huldigten — was, fragen wir, sollen die orthodoxen Glieder der Gemeinden unter diese«, ihre ganze religiöse Existenz bedrohenden Auspicten anfangen? Der Verf. verwahrt sich wiederholt und wiederholt gegen Gewiffenszwang und Eingriffe in die Gewissensfreiheit des Einzelnen: ״Wir wollen keine Gerichtsbarkeit in Sachen des Gewissens oder der Erfüllung der Reltgions- und Ktrchenpflichten, keine Gewalt, da-