Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1862)
- Article
- Was hat eine gesetzestreue Minorität neologischen Wünschen gegenüber zu thun?
- Date
- 1862-01-01
- Page
- 187 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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mologifchk» Wünschen gegenüber zu thuu? 187 Ptutim, die Streichung der angeblich dem mittelalterlichen Druck ihre Entstehung verdankenden Stücke, die Abkürzung dcrKinoth und Selichoth, die Weglassung anderer Stücke an Festtagen, wie des Hohenliedes u. s. w. gefallen lassen müssen. ״lieber alle diese Punkte" — versichert der Vers. — ״sind in ״unserer Zeit die Akten geschlossen und kann" — versichert der Vers׳ ״ —niemand auch vom strengsten rabbintschen Standpunkte aus im ״Ernste etwas dagenen einwendcn." Versichert der Vers.! Vor der Hand möchte er sich auch noch mit einem karger zugemessenen Minimum begnügen. Das ״Weitere" werde sich schon später durch das ״Zusammenwirken der Rabbinen und Vorstände" finden, denen auch zu diesem Zweck tn dem Verfassungsentwurf des Vers, dazu der gehörige Spielraum eröffnet ist. Wir haben diese Ansichten und Anschauungen des Vers, nicht ausgezogen um durch eine ausführliche Widerlegung ihre Nichtigkeit darzuthun. Wir haben sie nur ausgezogen um daran sofort die Frage zu knüpfen: Wie? Wenn es nun tn der Pfalz noch Juden giebt — und daß es deren gebe, verräth der Vers, selbst durch die ängstliche Verbarrikadirung gegen dieselben — wenn es nun dort noch auch Juden giebt, die die ganz entgegengesetzten lleberzeugungen und Ausichten theilen, die das, was dem Vers, zu bejubelnder Fortschritt ist, nur als aufs innigste zu beklagenden Rückschritt und nimmer zurechtfertigenden Abfall vor! den heiligsten und unverbrüchlichsten Gewissenspflichten bedauern; —die in der Behauptung des Vers, es müßten erst durch einen geläuterten, den reinen Geist der Religion und die Kr äftigung der Sittlichkeit fördernden Gottesdienst" und wie all die Phrasen einer hochmüthigen, wortreichen, gedankenarmen Reform heißen, ״es müßte durch alle diese Sächelchen erst ״das religiös-sittliche Leben der Israeliten gehoben und sie damit für die volle Theilnahme am bürgerlichen Leben heranerzogen werden," die tn diesen und ähnlichen Behauptungen des Verf. nichts als eine mit entschiedener Indignation zurückzuweisende, durch nichts gerechtfertigte V erläste run g und Verdächtigung des ganzen gesetzestreucn Judenthums der Vergangenheit, sowie aller noch lebenden gesetzcstreuen Juden und der gesetzestreucn jüdischen Jnstttution erblicken; — die das Leben ihrer Väter und Großväter und ihr eigenes Leben mit dem Leben der am weitesten ״fortgeschrittenen"