Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1862)
- Article
- Was hat eine gesetzestreue Minorität neologischen Wünschen gegenüber zu thun?
- Date
- 1862-01-01
- Page
- 176 (sequence 4)
- Language
- German
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176 Was hat eine gesetzestreue Minorität werden können? Ist es unter solchen Umständen zu bewundern, daß z. B. Vorgänge Vorkommen können, wie deren vor einigen Jahren eben in der Pfalz vorgekommen sein sollen, daß eine im Gottes- Hause versammelte Gemeinde durch behördliches Einschreiten aus dem Gotteshause vertrieben, das Gotteshaus ihnen bis zum Sabbath Chanuckah geschlossen gehalten wurde, und dies Alles in Veranlass sung ihres Bezirksrabbiners aus dem ostensiblen Grunde, weil die Synagoge zu klein und niedrig, somit sanitätswidrtg, in der That aber weil die gcsetzestrene Gemeinde den reformlüsternen Ansinnen ihres Beztrksrabbiners nicht gefügig gewesen wäre und so durch Störung ihres eigenen Gottesdienstes zum Anschluß an eine benachbarte reformseindliche Gemeinde genöthigt werden sollte, ganz so wie ihnen aus, demselben Grunde die Schule unter dem Vorgeben geschlossen worden wäre, die Gemeinde sei zur Besoldung eines Lehrers zu unvermögend, obgleich, dem damaligen Vernehmen nach, die Gemeinde so wenig unvermögend gewesen sein soll, daß ein einzelnes Mitglied sich endlich erboten habe ein genügendes Capital zu deponiren, aus dessen Ztnserträguiß die Besoldung des Lehrers bestritten werden könnte. Uns erschienen damals solche Vorgänge unbegreiflich. Jetzt verdecken wir dem Vers, völlige Aufklärung. ״Wir lesen S. 42, daß der ״völlig diskretionären Gewalt der k. Landkommissartate" durch k. Verordnung die Macht ertheilt ist ״bestehende Gemeinden in dem Fall aufzulösen, daß sie die Mittel zur Bestreitung ihrer Cultusbedürfniffe nicht aufzubrtngen vermögen." Eine solche Bestimmung macht Alles möglich. Wird ein k. Landkommissariat beispielsweise nicht einem Bezirkörabbiner, also dem vor Gott und Menschen zum Schutz und zur Pflege des Gottesdienstes und des Schulunterrichts Bestellten nichi völligen Glauben schenken müssen, das Gotteshaus sei ungesund, es müsse geschlossen werden, die Gemeinde könne keinen Lehrer besolden, er müsse entlassen werden? Kann man einer k. Behörde zumuthen auch in der Brust des officiellen Antragstellers die nicht ausgesprochenen Motiven zu lesen? Wird nicht die beste, gerechteste Behörde bei solchen Bestimmungen jedwedtger mißbräuchlichen Benutzung zu chr ganz unbekannten Parteizwecken ausgesetzt sein können?? Wir bedauern sehr, daß der Vers, der diese Vorgänge uoch genauer kennen muß als wir, sie nicht zu noch schlagenderen Belegen