Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1861-12-01 · Heft 3 (Dezember 1861) · p. 134

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 3 (Dezember 1861)
Article
Die Juden im Ghetto zu Rom und die heilige Inquisition
Date
1861-12-01
Page
134 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2932754-2932905-2932909-2946405--07035-2946456
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

134 Die Juden tm Ghetto zu Rom losigkeit der Juden in ein noch helleres Licht stellt. Ein dortiger jüdischer Kaufmann hatte eine sehr schöne Frau. Ein junger chrtstlicher Handelmann verliebt sich in die Frau, entführt sie und flieht mit ihr nach Rom. Dort führt er sie zu einem Vicar der heiligen Inquisition; sie schwört ihren Glauben ab und verheirathet sich mit ihrem Liebhaber. Darin liegt nichts außerordentliches; aber nun׳ nimmt sich der Großinquisitor des neuen Paares an. Der Unglückltche frühere jüdische Ehemann wird׳ vor das Tribunal der Jnquisition gefordert und wird verurtheilt seiner frühern Frau ein jährliches Alimentationsquantum zu bezahlen. Und dnrch welche Gründe wurde dies originelle Erkenntniß motivirt? Die Frau des Christen, jetzt selbst eine, Christin, muß dafür eine Entschädigung haben, weil sie mehrere Jahre mit einem Juden zusammen gelebt hat (!). Man weiß tm übrigen Europa gar nicht, daß das Mittelalterliche Institut der heiligen Inquisition noch in Rom existirt. Manchcr mag es für ein Währchen halten. Und doch ist es so- Unter die unglaublichen Dinge römischer Gerechttgkeitspflege gehört auch die Gerichtsform der heiligen Inquisition, und diese Inquisition ist mit ihren unbekannten Spionen, mit ihren heimlichen Sbirren, mit ihren düstern Gefängnissen, mit ihren Martern und Stockprügeln täglich in Thätigkett. Eine specielle Thätigkeit entwickelt sie, wie ich schon erwähnte, seit den letzten Jahren in den Judenverfolgungen. Die weltlichen Gerichte leihen ihr ihre Gensd'armen und Polizeisoldaten, wogegen sie denselben ihre Spione borgt. In Rom und in den Provinzen besitzt sie eine Menge von heimlichen Vertrauten, welche keine Geistlichen sind. Diese Vertrauten sind für die übrigen Unterthanen des Papstes äußerst gefährlich; denn sie besitzen alle Privilegien der Priester. Kein bürgerlicher Gerichtshof hat ein Recht über ihre Personen. Selbst wenn sie ln flagranti bei der Ausübung eines schweren, todeswürdigen Verbrechens ergriffen werden, hat der Großinquisitor das Recht, sie abzufordern und wieder in Freiheit zu setzen, wenn er ihrer bedarf. Ihre Namen und ihre Person sind unbekannt. Wie einst die Abgeordneten der heiligen Vehme, sind sie in den Mantel düstern Geheimnisses eingehüllt. Ich habe in Rom bet meiner jetzigen Anwesenheit ein Edikt dieser heiligen Inquisition gesehen, welches im Jahr« 1856 durch die Abgeordneten sämmtlicher

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.