Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1861)
- Article
- Die Juden im Ghetto zu Rom und die heilige Inquisition
- Date
- 1861-12-01
- Page
- 135 (sequence 10)
- Language
- German
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und die heilige Inquisition. 135 Bischöfe des römischen Staates auf einem Concil in Loretto als Gesetz angenommen, publicirt und allen Jnquisitionsbehörden zur Nachachtung mitgetheilt worden ist. Es waren darin die Verbrechen aufgezählt, welche die Inquisition zu richten hat, und die Strafen aufgeführt, welche dieselbe auszusprechm berechtigt ist. Die Verbreche» waren: Gotteslästerung, unmoralische Lebensweise — welch ein weiter Begriff und welch unendlicher Raum zu Verfolgungen! —. ungebührliches Benehmen gegen die Kirche, Nichtheilighaltung der Feste, Vergehen gegen die Fasten. Als Strafen waren angegeben: die Excommunicattoii, die Geldstrafe, das Gefängntß, die Verbannung, Peitschenhiebe und derTod. Den Schluß dieses entsetzlichen Edictes bildet die Bestimmung, daß Jeder, der zufällig Zeuge eines der angegebenen Verbrechen ist, und dies Verbrechen nicht sofort der heiligen Inquisition anzeigt, bestraft wird, als wenn er selbst das Verbrechen begangen hätte. G. R.