Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1861)
- Article
- Die Juden im Ghetto zu Rom und die heilige Inquisition
- Date
- 1861-12-01
- Page
- 132 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2932754-2932905-2932909-2946405--07033-2946454- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
132 Die Juden im Ghetto zu Rom Gegenwärtiges Edict wird in allen Ghetti und in allen Synagogen zur öffentlichen Kenntniß gebrcht. Der Großinquisitor Salua." Das Verbot, daß kein Jude außerhalb des Ghetto's wohnen oder den Ghetto nach Belieben verlassen kann, ist durch die Bestimmung ersetzt, daß kein Jude ohne einen Paß seines Local-Jnquisitors weder sich vom Orte entfernen, noch eine Reise unternehmen darf. Ich will einen solchen Judenhaß, wie er mir in Rom vorgelegt worden ist, in wörtlicher Uebersetzung hier mittheilen. Sein Inhalt wird mich alles weiten Commentars überheben. ״Dem Juden N. .. gebürtig aus .... wird hiermit die Erlaubniß ertheilt, sich während eines Zeitraumes von , .. . von dem Ghetto, dem er angehört, zu entfernen, aber nur unrer der ausdrücklichen Bedingung, daß während seiner Abwescnheit seine Aufführung frei von jedem Fehltritt gegen unsere heilige Religion und gegen die güten Sitten ist, und daß er bet seiner Rückkehr diesen Paß sofort bei unferm Tribunal zurückreicht, und daß er sich nicht weiter entfernt, ohne eine neue ausdrückliche Erlaubniß erhalten zu haben. Ferner erlischt gegenwärttge Erlaubniß augenblicklich, wenn der Inhaber derselben sie nicht sofort an dem Orte, wo er sich aufhalten will, dem Bischof, dem Inquisitor oder deren Stellvertreter vorzeigt und sich deren Visum geben läßt. Ferner erlischt sie augenblicklich, wenn die genannte Personen der Meinung sind, sie nicht berücksichtigen zu wollen oder ihre Zeitdauer abzukürzen. Im Gegentheil sind dieselben aber auch berechtigt, die Zeitdauer derselben zu verlängern. Ort und Datum. F. L- D., Vicar der heiligen Inquisition." ״Sie finden diese Bestimmungen hart?" sagte einer meiner Freunde tu Rom, der mir diesen Zwangspaß zur Abschrift übergab und gegen den ich meine Entrüstung aussprach, ״hart für einen römischen Juden? O, gehen Sie in's Ghetto und sehen Sie selbst, in welch ungesunden, schmutzigen Winkel die hohe Inquisition diese Juden bannt. Wissen Sie denn, daß die heilige Inquisition den Aerzte» gebietet, sobald sie zu einem kranken Juden gerufen werden, sofort, dessen Bekehrung vorznnehmen und, wenn der Jude sich nicht