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Jeschurun · 1861-10-01 · Heft 1 (Oktober 1861) · p. 44

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 1 (Oktober 1861)
Article
Zwei Aktenstücke aus dem jüngsten jüdischen Gemeindeleben
Date
1861-10-01
Page
44 (sequence 11)
Language
German
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44 Zwei Aktenstücke aus dem hie geringste Sicherheit gegeben, denn zur Erreichung dieses Zieles ist es unbedingt nothwcndig, daß die Schule von einem Manne überwacht werde, der einerseits die dazu erforderliche sociale Bildung besitzt, andererseits aber aus dem Gebiete des jüdisch-religiösen Schriftthnms heimisch sei, und durch einen dem jüdischen Religionsgesetze entsprechenden Lebenswandel die Hoffnung rechtfertige, daß es ihm seiner eigenen Gesinnung gemäß Ernst sei, die seiner Aufsicht anvertrauten Kinder im Sinne des Judenthums heranbilden zu lassen. Nun ist nach § 2 Euerer Statnten der zweite Vorsteher über die Schulen gesetzt; man würde aber vergebens nach einer Stelle in den Statuten suchen, aus dein hervorgeht, daß derjenige, dem der wichtigste Zweig des jüdischen Gcmeindelebens, nämlich das Schulwesen, anvertrant ist, auch durch jüdisches Wissen und Leben die Eigenschaften in sich vereinigen soll, die zur zweckentsprechenden Leitung einer jüdischen Schule unerläßlich sind. Wenn daher Ihr, liebe Brüder! wollet, daß wir unsentschließen, unsere Kinder in Euere Schule zu schicken: so setzet fest, daß derjenige in dessen Hand die wichtigsten Angelegenheiten der Schule gelegt sind, sowohl durch sein Wissen, als durch sein Leben diesem Amte entsprechen muß, und daß nur solche Lehrer in der Schule fungtren dürfen, welche in den allgemeinem und in deir jüdischen Fächern eine tüchtige Lehrfähtgkeit besitzen, und durch ihren religiösen Charakter der Jugend als .Muster dienen können. Da wir in dem Schreiben, das Ihr an uns gerichtet, dicAufforderung erblickt, alle unsere Wünsche unumwunden zu erkennen zu geben, haben wir uns noch.über einen höchst wichtigen Punkt auszusprechen, und zwar über die Anstellung eines Rabbiners oder Rabbinats-Stellvertreters. Dem Rabbiner ist die Seele des jüdischen Gemeindelebens, die Thora, anvertraut; er ist bestimmt-zu sorgen, daß die von Gott uns gewordene Aufgabe in allen Beziehungen des Einzelnwie des Gesammtlebens erfüllt werde. Wir haben Euch bereits an die Gesinnungsverschiedcnheit erinnert, welche gegenwärtig auch unter denen, die Rabbiner genannt werden, herrscht; haben Euch daran erinnert, daß es auch unter diesen nicht wenige giebt, welche das, was seit Jahrtausenden in ganz Israel als heilige, als unverbrüchliche nub unantastbare Satzung gegolten hat, als veraltet

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