Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1861-10-01 · Heft 1 (Oktober 1861) · p. 43

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 1 (Oktober 1861)
Article
Zwei Aktenstücke aus dem jüngsten jüdischen Gemeindeleben
Date
1861-10-01
Page
43 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2932754-2932905-2932907-2946221--06896-2946287
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

jüngsten jüdischen Gemeindeleben. 43 Revision derselben stattfinden soll, wobei die durch Zeitumstände etwa nothwendig gewordenen Veränderungen zu unternehmen sind. Wir sind mit diesem § vollkommen einverstanden, da naturgemäß bei allen menschlichen Vereinigungen Verhältnisse eintreten, welche die Aendernng früherer Beschlüsse erheischen, und wir überhaupt jeden von der Zeit gebotenen und mit unserem Religionsgesetze in Einklang stehenden Fortschritt aufs freudigste begrüße»; aber eben, weil wir den Fortschritt als vollkommen berechtigt halten, darum halten wir es auch für nothwendig und für eine heilige unabweisbare Pflicht, daß auch die Grenze bezeichnet sei, innerhalb welcher sich dieser Fortschritt zu bewegen hat, und diese unüberschrettbare Grenze ist, wir wiederholen es, das bereits erwähnte jüdische Reltgionsgesetz, wie es in Talmud und Schulchan-Aruch überliefert ist. Und wenn Ihr, liebe Brüder! wirklich auf einem Standpunkte mit uns stehet; wenn unsere gegenseitige Vereinigung nicht blos eine äußere Hülle, nicht blos ein lockeres-Gewebe sein soll; wenn es Euch Ernst ist, das jüdische Gesetz, für dessen sämmtliche Etnzelnheiten unsere Väter Gut und Blut und Leben hinzugcben bereit waren, ganz und unverfehlt zu erhalten und auf Euere Kinder zu vererben: so ist es Euch ein Leichtes diesen Grundsatz Eueren Statuten zu Grunde zu legen, so werdet auch Ihr in demselben gerne das Band erblicken, das uns auf immer vereinigt, und uns nicht blos dem Namen, sondern der Wirklichkeit nach als die Bekenner Eines Glaubens erscheinen läßt. Hinsichtlich der Schule ist uns ebenfalls eine Bemerkung zur Verständigung nothwendig; die Fürsorge für einen ausreichenden Zugendunterricht gehört bekanntlich zu den ersten Aufgaben jeder jüdischen Gemeinde, von deren sorgfältiger Lösung das Gedeihen bes Gemeindelebens abhängig ist. Wir wollen daher, daß unsere Kinder eine den Anforderungen der Zeit und des Vaterlandes entsprechende allgemeine Bildung erhalte», damit sic einst dem Vaterlande und der Menschheit nützlich werden können, wollen aber auch, daß nnsere Kinder eine tüchtige religiöse Bildung erhalten, und durch die Schule in die Quellenkenntniß des überlieferten jüdisch-reltgiöscn Schriftthums eingeführt werden. Für die Erfüllung dieser gerechten Anforderung ist nns aber in Eueren Statuten nicht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.