Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 11 (August 1861)
- Article
- Aus Hannover
- Date
- 1861-08-01
- Page
- 595 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Adresse der LaadraMner. 595 Ist also nur die Basis für weitere Beseitigungen vom ״Unwesenslichen und Störenden". Mögen die israelitischen Gemeinden unseres Landes wohl bedenken, welchem Geschick ihr Gottesdienst entgegengeht, wenn sie so ohne Weiteres seine Verwaltung in den Händen von drei Männern lassen und deren Ermessen es anvertrauen, was unwesentlich und störend ist. Wenn jener zarte und finnige Gebrauch, nach dem am Hochzeitstage durch das Zerbrechen des Glases daran gemahnt wird להעלות ירושלים על ראש השמחה dem poetischen Gemüthe und dem ästhetischen Sinne der Herren Landrabbiner als störend vorkommt, wer bürgt uns dafür, daß nicht sie oder ihre Nachfolger die Ceremonten, die unseren Vätern als die heiligsten galten, unwesentlich und störend finden? Unsere Rabbtnen haben der Regierung diesen Gebrauch als unwesentlich bezeichnet; wie nun, wenn Herr Landsberg auch die von ihm abgeschafften Gebräuche und Gebete der Regierung so dargestellt hätte und von seinen College« darin unterstützt wäre? Oder, wenn die Nachfolger der Herren Rabbinen Gemeinden, die sich zu keinem reformirten Gottesdienste bequemen wollen, die ס״ת wegnehmen lassen, und dann der Regierung die sich in jüdischen Angelegenheiten nur aus sie zu verlassen gewohnt ist, darstellen, wie die abzuschaffenden Gegenstände unwesentlich und störend und die widerspenstigen Gemeinden nur von Eigensinn und Trotz geleitet seien? Allerdings, wir hoffen es, werden unsere jetzigen Rabbinen es nicht so weit treiben; aber sie haben den Präcedenzfall geboten, auf den sich die Rabbtnen später berufen können. Und daher, wollen die Gemeinden unseres Landes verhüten, daß sie so mit gebundenen Händen der Willkür ihrer Rabbtnen preisgegeben werden, so müssen sie aufs Entschiedenste gegen die Erlassung dieser Synagogenordnung protestiren. Sie müssen der Negierung erklären, wie sie recht wohl wissen, daß nur die besten Absichten hier die Regierung geleitet, wie aber auf jüdischem Gebiete die Grundlagen und Grundgesetzt des Gottesdienstes so fest gelegt sind, daß des Staates Hülfe nicht als Bedürfntß gefühlt ist; wie für einzelne in diesen Grundlagen unseres Gottesdienstes