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Jeschurun · 1861-08-01 · Heft 11 (August 1861) · p. 596

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 11 (August 1861)
Article
Aus Hannover
Date
1861-08-01
Page
596 (sequence 13)
Language
German
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IRI
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Au- Hannover. 596 nicht bestimmte Fälle nach jüdischen Grundsätzen nur die Gemeinde mit dem Rabbiner, nicht der Rabbiner allein zu Bestimmunge» berechtigt ist; wie vorliegende Synagogenordnug auch in ihren einzelnen Bestimmungen gegen die jedem Zsraeliten auf Grund des Gesetzes zustehende Gewissensfreiheit verstößt; wie daher von der Weisheit und Erleuchtung der Regierung wohl zu erwarten ist, daß ste von der.Ausführung dieser Synagogenordnung abstehen wird. Wir sind überzeugt, daß, wie die Negierungen Baierns, Frankrcichs, Hessens u. s. w. in ähnlichen Fällen auf Gesuche der orthvdoxen Juden ihrer Länder cingegangen sind, so auch hier unsere Regierung durch Aufhebung der Synagogenordnung unserem reltgiöscn Leben die Freiheit wiedergebeu wird; wo nicht, so haben wir wenigstens unsere Schuldigkeit gethan, haben nach Kräften gestrebt, unseren Kindern das Heiligthum, daS wir von unseren Vätern cm׳ pstngen, in voller Reinheit und Klarheit zu überliefern. מאי רמפקדח אבעי' לך למיעבר ומאי דניחא קמיה ק״ב״ה לעבי!־ Thut ihr eure Pflicht getreu; der Ausgang steht in des Hochsten Hand!

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