Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 11 (August 1861)
- Article
- Aus Hannover
- Date
- 1861-08-01
- Page
- 594 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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594 Aus Hannos«. wir glauben, unserer Pflicht genug gethan zu haben, wenn wir unsere Kinder dem Gottesdienste zuführen; sie werden glauben, mit dem Besuche des Gottesdienstes sei nun der Pflicht genug geschehen und werden vergessen, daß ihnen noch ganz andere, ungleich wichtigere Pflichten obliegen, deren Erfüllung oder Nichterfüllung über ihr Judenthum entscheidet. Wie aber der Einzelne die Pflicht gegen seine Kinder hat, ihnen zur Kenntniß der Thora wenigstens die Mittel in die Hand zu geben, so auch die Gemeinde. Unstreitig freilich ist es eine Pflicht der Gemeinde, für den öffentlichen Gottesdienst zu sorgen, aber wo möglich eine noch größere, eine Schule zu errichten, in der durch Verbreitung von Thorakenntniß den Lokkungen und Versuchungen ein Damm gesetzt wird, die unsere Zugend bei ihrem Heraustritte ins Leben unfehlbar bedrohen. Geschieht dies, so wird auch in der Synagoge, ohne Synagogenordnung Innigkeit und Andacht herrschen, geschieht eö nicht, so wird der Gottesdienst in Kurzem leere Form, der das Leben entschwunden. — Wenn daher Herr Or. Meyer uns gleich ״in Frieden und Eintracht, ohne Ueberstürzung, wie ohne Sclbstverblendüng, zur Vereinfachung und Verbesserung des Gottesdienstes vorzunehmende Fortschritte verspricht", wir erwarten von keiner Synagogenordnung allein, daß sie die Herzen fessele und zu Gott zurückführe und sind überzeugt, daß auch ohne vom Könige erlassene Synagogenordnung das Haus des Herrn o׳ropn בית תפלה יקרא לפל, wenn nur wir unsere Pflicht thun und der Uebung der Gesetze, begründet auf Kenntniß derselben, in unserer Mitte eine.Stätte zu bereiten und zu bewahren streben. Wir übrigens zu den unzählige Male in diesem Briefe enthaltenen Phrasen von Frieden und Eintracht und ״Selbstständigkeit der Gemeinden", die Strafandrohung am Ende paßt, über deren rechtliche Anwendbarkeit sich noch bedeutende Zweifel erheben, bedarf wohl keiner weitläufigen Auseinandersetzung. So unangenehm es uns gleich war, den Hirtenbrief des Herrn Or. Meyer durchsprechen zu müssen, so ist es uns doch in einer Beziehung lieb, daß er in ihm fich über die der Synagvgenvrdnung zu Grunde liegende Tendenz ausgesprochen hat. Die Synagogenordnung hat nach ihm den Weg zu weiteren ״Fortschritten" gezeigt,