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Jeschurun · 1861-08-01 · Heft 11 (August 1861) · p. 593

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 11 (August 1861)
Article
Aus Hannover
Date
1861-08-01
Page
593 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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Die Adresse der Landrabbiner. 593 wird ״das Gehen und Kommen, Stehen und Sitzen, Beten und Singen" dadurch geheiligt, daß die אבלים den קדיש nur leise oder halblaut mit dem Vorsänger beten dürfen; kurz ist die ganze Synagogenordnuug dazu geeignet den Zweck zu erfüllen, der ihr hier zugewiesen wird? Wer selbst, sie thäte es, es wäre ihr wirklich gelungen, die Ordnung des öffentltchen Gottesdienstes herbetzuführen, so müssen wir bezweifeln, daß von außen herbeigeführte Andacht und Innigkeit ein Gegengewicht gegen die ״so vielfach dem treuen Festhalten an Israels Glauben feindlich gegenüberstehenden Lebensverhältnisse" bieten kann. Der öfsentliche Gottesdienst soll die Bethätigung des religiösen Geistes sein, der die Gemüther durchweht, und erhält dadurch, aber auch nur dadurch seine hohe Bedeutung. Wer von den Wahrheiten unseres Glaubens durchdrungen, sein gesummtes Leben der Erfüllung der Gesetze weiht, wem nicht allein die Stunde, die er im Gotteshause zubringt, sondern jeder Augenblick seines häuslichen und öffentlichen Lebens Gottesdienst ist, der wird sich von selbst gedrungen fühlen in Gemeinschaft Mehrerer sein Gebetzum Herrn emporstetgen zu lassen, der wird aber auch wahrlich keiner Synagogenordnung bedürfen, um ihm Andacht und Innigkeit während dieses Gottesdienstes einzuflösen. Wenn aber die מתקדשים ומטהרים im Gottes- Hause außerhalb desselben אוכלי בשר חזיר sind, wenn die hohen Princtpien, die der Gottesdienst unserem Sinne vorführen soll, in noch so erhabener und feierlicher Weise vorgetragen, aber auf dem Markte des Lebens mit Füßen getreten werden: da ist kein israelitisches Gemeindeleben, an dem der Herr Wohlgefallen findet, da ist kein Gegengewicht gegen die Versuchung der Lebensverhältnisse. Dieses ist nur in der Erfüllung des Heranwachsenden Geschlechtes mit reltgtösem Sinne und Geiste zu suchen; unsere Söhne und Töchter müssen mit aufopserungsfähiger Liebe zum göttlichen Gesetz erfüllt werden, wir müssen ihnen nach Kräften den Sinn dieser Gesetze zu zeigen und von der frühesten Kindheit an sie in diesen Gesetzen zu erziehen suchen, — dann, aber auch nur dann haben wir ihnen ein würdiges Gegengewicht gegeben gegen die Versuchung, dann dürfen wir sie getrost ins Leben hinaussenden, überzeugt, daß sie treu bleiben werden ihrem Gott, treu seiner Lehre. Wehe aber, wenn

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