Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1861)
- Article
- Grundlinien einer jüdischen Symbolik
- Date
- 1861-07-01
- Page
- 534 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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VII. Die Stiftshütte. 3. Die Geräthe. 0. ממרה* 533 Unterscheidung deS einen MittelschaftesM— des eigentlichen Leuch- 'ters — von seinen sechs Seitenarmen entschieden hervorgehoben ist, ועשית מגורת זהב־ וששה קנים יוצאים מצריה, werden andererseits diese Seitenarmen selbst wiederholt nach ihrer Zweithetligkett: ״drei Arme des Leuchters ans seiner Einen Seite und drei Arme des Leuchters ans seiner zweiten Seite" unterschieden und diese Unterscheidung noch ferner dadurch näher präeisirt, daß immer zwei Arme aus einer Stelle des Leuchters über einem Knauf zugleich hervorgehen: ,/״וכפתר תהת שני הקנים ממנה ונו. Es stellt sich somit das Gott einheitlich zugewandte Mittellicht, (das Siebte), in seiner die sinnliche Welt beherrschenden Erscheinung (sechs) in einer doppelten, gegensätzlichen Erscheinung da. In dem der cvukreten Welt zngewandten Lichte gehet es in einem Gegensatz auseinander, der aber wiederum zu einer Vereinigung in den Mittelpunkt seines Ursprungs harmonisch zusammenstrebt. Nun haben wir bereits Eingangs gefunden, wie רוה, Geist, als dessen Repräsentant sich das Licht des Tempelleuchtcrs ankündigt, als das Erkennende oder Erkenntnißgewährendc und als das Bewegte oder Bewegung gewährende begriffen wird. Wir haben im Menschen diesen Gegensatz als Erkenntniß und Wille aufgefunden, geistiges Erkennen und sittliches Wollen als die beiden Seiten erkannt, in deren Erzengung sich die Gegenwart des Geistes bekundet, und würden wir schon aus diesen Thatsachen uns für berechtigt halten in den beiden Seiten des Leuchters diesen Gegensatz des Geistigen und Sittlichen zu erkennen. Beide sind ihrem Ursprung und ihrer Wirklichkeit ja so unzertrennlich Eins, daß das Eine das Andere nothwendig voraussetzt. Das wahre Sittliche, d. h. die freie Verwirklichung des als gut erkannten Guten, setzt eben die erkennende Thätigkeit, die Erkenntniß voraus, sonst wäre es ein bewußtloses Schaffen, das der Unfreiheit und nicht der Sittlichkeit angehvrte. Ebenso aber setzt auch schon der bloße Akt der Erkenntniß ein sittliches Wollen voraus; denn er verlangt die freie Richtung der Erkenntnißkräfte auf den zu erkennenden Gegenstand; jedes bewußtvolle Hinwenden einer Kraft ans ein zu erstrebendes Ziel ist aber bereits eine Thätigkeit des sittlichen Wollens. Es ist somit der in dem Menschen lebendige Geist wesentlich erkennend und wollend zugleich, wollende Erkenntniß und erkennender Wille beißt das Leben des Geistes und es ist nur die Abstraktion unserer Auffassung, die je nach dem über-