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Jeschurun · 1861-06-01 · Heft 9 (Juni 1861) · p. 502

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 9 (Juni 1861)
Article
Aus Hannover
Date
1861-06-01
Page
502 (sequence 11)
Language
German
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502 ־ Aus Hannover. führ.en sollte! Aber über diesen Gegenstand ist kein Wort mehr zu verlieren; was vermögen alle Gründe, und wären es die triftigsten, von der Welt, gegen die Wollust des Gefühls, sich seiner Gemeinde als begeisterten Redner, wohl gar als — Dichter darstcllen und dann daheim, aus seinen Lorbeeren ruhend, die Augen darüber zudrücken zu können, tote mit von Gott verbotenen Speisen das Fest der Religionsweihe von den ״Consirmanden" begangen wird. — Aber man beschuldige nicht etwa die Rabbinen der Pietätlosigkeit gegen das bestehende Judenthum, § 58 sagt ausdrücklich: der Gebrauch, nach welchem Knaben am ersten Sabbath nach znrückgelegtem 13. Lebensjahre aus der Thora vorlesen, kann beibehalten werden. — Welche Gnade! Freilich wird dies Recht oder richtiger diese Erlaulmiß auf einen Abschnitt eingeschränkt, aber sind wir nicht den Herrn Rabbinen schon dafür Dank schuldig, daß sie uns überhaupt noch die Bar-Mizwah gelassen? Aus Gründen, die unserrm schwachen Verstände zu fassen unmöglich sind, sind nach § 63 das ״Hcrumführen der Braut um den Bräutigam,, das sog. Mahnführcn, das Glaszerbrcchen und ähnliche Ceremonien zu vermeiden." Zum Ersätze für diese ״Ceremonien" ist dagegen Gebet und Segen(!!!) zum Beschlüsse der Trauung eingeführt! Ueber die unwürdige Schmeichelei, der sich unsere Herren Landrabbtner gegen den König und das königliche Haus schuldig gemacht, wollen wir hier kein Wort verlieren; um so mehr, da wir glauben schon in unfern früheren Artikeln diesen Gegenstand genugsam behandelt zu haben. Eine Unterthanentreue, die keine sicherere Bürgschuft, kein deutlicheres Zeichen, als Stehen während des הנותן תשועה besitzt, scheint uns, trotz Shuagogenordnung noch immer auf sehr schwachen Stützen zu ruhen; eine Loyalität, die keinen bessern Ausdruck kennt, scheint uns noch imnicr den Namen Serviltsmus zu verdienen und für wahre Treue, wahre Hingebung an'S Vaterland, wie unsere Religion sie fordert, keine Bürgschaft zu bieten. Wir wollen den Lesern dieser Zeitschrift die Zeit nicht rauben durch Aufzählung aller einzelnen Bestimmungen der Syuagogenordnung, die dem Gesetze, dem uralten Usus widersprechen; wir wollen hier nur flüchtig auf 8 46 verweisen, wo

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