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Jeschurun · 1861-06-01 · Heft 9 (Juni 1861) · p. 494

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 9 (Juni 1861)
Article
Aus Hannover
Date
1861-06-01
Page
494 (sequence 3)
Language
German
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494 Aus Hannover. aufgelegt und damit sind die Basen erschüttert, auf denen allein das Judenthum auch in unserem Lande ruhen kann. Während nur da ein von wahrhaft jüdischer Gesinnung getragenes Gemeindeleben sich entwickeln kann, wo alle Glieder der Gemeinde einig zusammenstehen zum Festhalten an der Thora, wo der Gemeindeverband selbst nur den Zweck hat, dies Festhalten zu ermöglichen oder doch zu erleichtern, während daher in einer solchen Gemeinde der Rabbiner der sein wird, der durch größere Thorakenntniß vor den Uebrigen hervorragt, haben sich unsere Rabbiner eine Stellung angemaßt, die in der Geschichte des Judenthums unerhört ist. Ohne zu bedenken, daß jeder Jsraelite Priester des Herrn, Träger des Offenbarungs-Berufs ist, sind sie zur Regierung hingetreten und haben, ohne irgend welche Vollmacht, ohne irgend welche Autorisation, von ihr die Bestätigung einer Synagogenordnung verlangt; gleichsam, als seien plötzlich die Stützen gefallen, die den jüdischen Gottesdienst getragen und es bedürfe der Hand der Regieruug um dem unmündigen Volke die neue Heilsoffenbarung von Seiten -seiner Rabbtnen zu appliciren. Indem die Rabbiner für ihre Gemeinden von der Regierung eine Synagogenordnung erbaten, indem sie sich der Regierung gegenüber als Repräsentanten der Gemetndcn hinstellten, denen allein die Verwaltung des Cultus und des Gottesdienstes zukommen (und anders können wir beim besten Willen jenes Erbitten einer Synagogenordnung nicht deuten), haben sie ihre Befugnisse überschritten, die Regierung über ihre Stellung zu den Gemeinden getäuscht und sich damit einer Handlung schulbig gemacht, die in nicht geringem Grade den Stempel der Gewissenlosigkett an sich trägt, und die für die Zukunft die traurigsten Aussichten eröffnet. Denn einerseits haben, sobald diese Synagogenordnung stillschweigend angenommen wird, durch dies Stillschweigen die Rabbtnen, :in der von ihnen widerrechtlich angenommenen Stcllung, Anerkennung gefunden und damit das Recht gewonnen, von ihrem weit über den Standpunkt des gewöhnlichen Menschen erhabenen Sitze, Orgel und Streichung der Gebete um Wtederherstellung des jüdischen Staates zu decretiren, andererseits erkennen die Gemeinden unseres Landes, sobald sie ohne Protest sich dieser Synagogenordnung fügen, der Regierung das Recht zu, ihre Religion, ihren Gottesdienst zu reguliren, ein Recht, daö prtncipiell von der

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