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Jeschurun · 1861-05-01 · Heft 8 (Mai 1861) · p. 418

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 8 (Mai 1861)
Article
Die Reform des jüdischen Gottesdienstes
Date
1861-05-01
Page
418 (sequence 21)
Language
German
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418 Die Reform des jüdischen GottcSdlmstes. ein leeres Haus! — — Zwar meint Vers., die Reform habe zu spät begonnen; aber wer sieht nicht, daß dies bloße Phrase ist? Um so mehr hätten die frommen, schmachtenden Herzen nach dem lange entbehrten Born lebendigen Wassers, dem Born der Reform, lechzen müssest, um so durstiger hätten sie trinken und sich den erquickenden Labetrunk nie mehr versagen sollen. Werden doch in vielen, orthodoxen Gemeinden, trotzdem der Gottesdienst aller modernen Siebensachen entbehrt, noch heutzutage die Gotteshäuser nicht nur am Sabbath, sondern selbst an Wochentagen stark besucht! Bevor wir jedoch von dieser Rubrik scheiden, können wir nicht umhin, auf die Jnconsequenz und Principlosigkeit des Verf. aufmerksam zu machen. Das leitende Princtp der Rabbinen bet der Gebetordnung waren die von Gott eingesetzten Opfer. Die Gebete sollten die Stelle der Opfer vertreten; darum führten sie consequenterweise für jeden durch ein besonderes Mußaph-Opfer ausgezeichneten Tag auch ein besonderes Mußaph-Gebet ein. Herr D1-. G. hingegen, der für die Opfer an und für sich keine Sympathien hat, hätte deswegen selbst an Sabbathen und Fasttagen das Mußaph- Gebet nicht beibehalten sollen, und wenn auch der Opfer nicht aus» drücklich Erwähnung geschieht, zumal er an Wochentagen gar keinen öffentlichen Gottesdienst gehalten wissen will, wodurch die Ab- Haltung eines öffentlichen Gottesdienstes an Sabbathen und Festtagen überhaupt für diese schon Auszeichnung genug ist, welche jede andere Auszeichnung überflüssig macht. Hat er aber gleichwohl das Mußaph-Gebet adoptirt, so mußte er auch conseq»ent verfahren, und für jeden durch ein Mußaph-Opfer ausgezeichneten Tag, also auch für den Neumond und die Halbfeiertage, ein solches statuiren. In 6. werden noch einige mit dem Gottesdienste in Verbindüng stehende Gebräuche besprochen (S. 28 ff.). Solche Gebräuche, die lediglich den Einzelnen angehen, bleiben dem freien Ermessen

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