Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1861)
- Article
- Die Reform des jüdischen Gottesdienstes
- Date
- 1861-05-01
- Page
- 411 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Von Rabbiner D. Deutsch. 411 lich Märkte statthaften, auch diese eingerichtet, einerseits um die Landleute nicht außerdem unnütz nach der Stadt zu bemühen, und andererseits um ihnen mehr Veranlassung zu bieten, die Theilnahme am Gottesdienst nicht zu verabsäumen. Die Sache, so dargestellt, erscheint gewiß weit angemessener und plausibler, und muß daher jedem Einsichtigen von selbst einleuchte»; allein zum Ueberflusse bestätigt sie der Talmud ausdrücklich mit den Worten: ״Man hält Gericht am Montag» und Donnerstag, weil dann ein Zufluß von Leuten ist, da sie kommen, der Vorlesung der Thora beizuwobnen" (B. k. ebend.)*). Ja unmöglich läßt sich die Vorlesung der Thora von den Gerichtstagen abhängig mache», da doch die Talmudtsten die Einführung der erster!: der mosaischen Zeit, die der letzteren dem Esra zuschreiben, was jedenfalls beweist, daß die erstere Anordnung älter sein müsse als die letztere**). Wir lassen es dahingestellt, ob Herr vr. G. alles dies nicht gesehen hat oder nicht hat sehen wollen. Bemerkenswerth ist, daß die Belege deö Herrn G. bet näherem Eingehen, nicht für, sondern gegen dessen Behauptung sprechen. *) Bergt. R. Vidal in Maggid Mischnah zu Maim. H. Meg. E. 1 §. 6, welchcr als Angabe des Jerusch, citirt, daß die Landleute am Montag und Donnerstag in die Stadt kamen, um der Vorlesung der Thorah beizuwohnen, ferner N. Nissan b- Neube» Meg. Anfang (eben hier finde ich zugleich erwähnt, daß die Landleute bet Gelegenheit Lebensmiitel zur Stadt gebracht haben), auch R. O. Bartcnora an der vom Vers, citirten Stelle Meg- 1, 1. Eine fernere Frage, warum gerade Montag, und Donnerstag ausgezeichnet worden? erscheint als eine müßige, da doch der eine oder andere Tag gewählt werden mußte. S. übrigens B. k. 82, 2. Thos. Ans. 2«׳ Tur Ö. CH. C. 134. **) S. Jebamoth 14, 1. Thos. כי; woselbst R. Chajim, gestützt auf Jerusch, der Meinung ist, daß die Landleute am Montag und Donnerstag gar nicht nach der Stadt gekommen, sondern den Gottesdienst zu Hause in ihren eigenen Synagogen abgehal» sen haben, ein Gleiches berichtet R. Sb. A. z. St. im Namen der R. Abr. b. Jizchack; auch Main,. H. Meg. C. 1 scheint diese Meinung advpttrt zu haben, vergl- R. A. dt Boton in Lechem Mtschnah das. §. 6. Es versteht sich von selbst, daß die« ser Meinung nach, die Hypothese des H. G. vom Ursprünge bcregten Gottesdienstes sich völlig in Nichts auflöst, allein ich gestehe, daß ich diese Meinung mit unserem Talmud nicht gut zu vereinigen weiß, indem ich aus B. k. bereits angeführt, daß Ge« richtstage am Montag und Donnerstag abgchalten wurden wegen des Zusammenflus« scs von Leuten zum Gottesdienste; Keth. 2, 1 aber wird ausdrücklich gesagt, daß die Abhaltung der Gerichtstage in den Städten stattgehabt.