Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1861)
- Article
- Die Reform des jüdischen Gottesdienstes
- Date
- 1861-05-01
- Page
- 410 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Reform des jüdischen Gottesdienstes. HO lehrt; nur sehr schade, daß es allerwegen nicht wahr ist. Herr vr. G. hat allerdings nachgewiesen, daß am Montag und Donnerstag Gerichtstage gehalten wurden und die Landleute nach der Stadt knmen, keineswegs aber, daß an diesen Tagen Märkte stattgehabt, nnd die Landleute deswegen mit ihren Maaren dahin gewandert. Das ist eine reine Fiktion, die jedenfalls nirgends deutlich steht; und ebensowenig hat er nachgewiesen, daß der mehr feierliche Gottesdienst an jenen Tagen zunächst für die Lanbleute eingerichtet worden. Unseren Altvordern war die Thora Lebenslust. Sie begnügten sich nicht wie die Reformer der Jetztzeit mit winzigen, homöopathischen Dosen dieser Thora, sondern hielten sich buchstäblich an die Worte der H. S. ״Und sollet sie (die Worte der Thora) lehren euere Söhne, um davon zu sprechen, wenn du sitzest in deinem Hause, oder gehest deines Weges, wenn du dich niederlegst und wenn du ausstehst." 5. B. M. 11, 19. ״Nicht weiche dies Buch derLehre von deinem Munde, sondern forsche darin Tag und Nacht!" Josua 1, 8. Darum waren sie bestrebt die Erinnerung an die Thora! fort und fort, in den kürzesten Zwischenräumen, bet der Gesammtheit aufzufrischen, um dadurch erfolgreicher zur fleißigen Beschäftigung mit derselben anzueifern. Demgemäß berichtet die Baraitha (B. kama 82, 1.) ausdrücklich. ״Die Propheten der mosaischen Zeit haben die Einrichtung getroffen, man solle am Sabbath öffentlich aus der Thora vorlesen, am Sonntag aussetzen, am Montag wieder vorleseu und Dienstag und Mittwoch aussetzen, am Donnerstag wieder vorlesen und Freitag aussetzen, damit Israel ״nicht drei Tage nach einander hinbringe ohne Thora." Dieser Baraitha, welche jedenfalls beweist, daß die Einrichtung eine sehr alte ist, wird von keiner Seite widersprochen, und ist sie in die Compendien übergegangen. S. R I. Alfafft und R. Ascher z St. Maim. H. Thefillah C. 12 § 1. u. a. m. Nunmehr aber hat sich das Blatt gewandt, und die Sache stellt sich gerade umgekehrt. Nicht weil zufällig am Montag und Donnerstag Märkte statt hatten, wurden feierlicher Gottesdienst und Gerichtstage eingerichtet, sondern weil an genannten Tagen aus religiösen Gründen ein feierlicher Gottesdienst eingesetzt worden, und die Landleute nach der Stabt wanderten, um an diesem Gottesdienste Theil zu nehmen, wurden gleichzeitig Gerichtstage, und, wenn wirk- M