Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1861)
- Article
- Die Reform des jüdischen Gottesdienstes
- Date
- 1861-05-01
- Page
- 409 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Von Rabbiner D. Deutsch. 409 Satze, daß die Zeiten des Gebetes feststehende Punkte sind, deren willkürliche Verrückung zwecklos und verletzend wäre. Vom Stand- Punkt des Verf. aus, dem radikal rationellen, der nur die pure Andacht in höchster Potenz anstrebt, könnte dieser Satz auffallen, da solche Andacht sich nicht an feste Zeiten binden läßt, was selbst den Talmudisten nicht unbekannt war. (S. Erubim 65, 1.) Allein es steht einmal so da, und soll wohl zur Entschuldigung dienen der nachgiebigen Gestattung des als unpassend bezeichneten öffentlichen Werktagsgottesdienstes, für Gemüther, die sich noch darnach sehnen. Doch darf die Nachsicht nicht zu weit gehen, bis znm Aufgeben der allgemeinen, für das Gebet ausgestellten Grundsätze, ״das Gottes- Haus darf nicht durch Trümmer entstellt werden." Hiermit wird der Uebcrgang zu dem üblichen Morgengottesdienst am Montag und Donnerstag cingeleitet, den der Verf., wie bereits oben bemerkt worden, als eine Entweihung des Gotteshauses bezeichnet, selbst wenn die Veranlassungen zur Hervorhebung dieser Tage nicht geschwunden wären. Doch sind diese Veranlassungen überdies ganz geschwunden. Sehen wir zu, wie dies näher begründet wird. Montag und Donnerstag — argumentirt der Verf. — waren Tage, an welchen ehedem in den Städten Palästinas Märkte abgehalten wurden, weswegen die Landleute mit ihren Waaren nach der Stadt wandertcn (M. Megillah 1. 1, 2) Darum saßen an diesen Tagen die Gerichtshöfe, um Recht zu sprechen (M. Kcthub. 1, 1.) wurden die Fasten wegen Regenmangels begangen (M. Thaanith 1, 6. 2, 9) und ein mehr feierlicher Gottesdienst eingerichtet, zunächst für die Landleute, die am Sabbath verhindert waren, nach der Stadt zu kommen und einen eigenen Gottesdienst nicht hatten (M. Meg. 3, 6. 4, 1); ja selbst das am Purim zu verlesende Buch Esther wurde für sic an dem vorausgehenden Montag oder Donnerstag öffentlich vorgclesen (das. 1. 1, 2.) ״Diese zufällige Bedeutung der beiden genannte Wochentage" — sagt Verf. — ״ist für uns nicht mehr vorhanden, manche auszeichnende Einrichtungen sind bereits geschwunden, wie die Zurückversetzung der Esther-Borlesung; nur deren besondere Hervorhebung im Gottesdienste ist als etwas Unverstandenes geblieben. Nun, wir werden auch diese unnütze Auszeichnung, die bloß zur Ironie geworden ist, aufgeben zum Vorthetle des wahrhaft feierlichen, fabbathlichen und Festtags-Gottesdienstes." In der That alles dies klingt recht erbaulich, kritisch und gc-